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Steuerkalender 2026 Spanien: alle Fristen und Pflichten

Vollständiger Steuerkalender 2026: Einreichungsfristen für Mehrwertsteuer, IRPF, Körperschaftsteuer, informative Modelle, Intrastat und vierteljährliche und jährliche Pflichten für Unternehmen und Selbstständige in Spanien.

3 Min. Lesezeit

Der Steuerkalender ist das zentrale Instrument jedes Unternehmens oder Selbstständigen, der in Spanien tätig ist. Genau zu wissen, welche Modelle wann und bei welcher Behörde einzureichen sind, ist nicht nur eine Frage der Compliance: Es ist die Grundlage, auf der eine effektive Steuerplanung aufgebaut wird und die Zuschläge, Verzugszinsen und Sanktionen vermieden werden, die sich aus verspäteten Einreichungen ergeben.

Vierteljährliche Pflichten: Überblick

Januar 2026 — 4. Quartal 2025

  • 20. Januar: Vierteljährliche Modelle — Última fecha para presentar: Modelo 111 (IRPF-Quellenabzüge), Modelo 115 (Mietenquellenabzüge), Modelo 303 (MwSt.-Vierteljahreserklärung), Modelo 349 (Zusammenfassende Erklärung EU-Umsätze).
  • 31. Januar: Informative Jahresübersichten: Modelo 190 (Jahresübersicht Quellenabzüge Modelo 111), Modelo 180 (Jahresübersicht Mietenquellenabzüge Modelo 115), Modelo 347 (Jahresübersicht Umsätze mit Dritten über 3.005,06 Euro).

April 2026 — 1. Quartal 2026

  • 20. April: Erste vierteljährliche Einreichung des Jahres: Modelo 111, 115, 303, 349.
  • 30. April: Modelo 720 (informative Erklärung über Vermögenswerte und Rechte im Ausland mit einem Gesamtwert über 50.000 Euro). Modelo 721 (informative Erklärung über Kryptowerte im Ausland über 50.000 Euro) — Frist: 31. März 2026.

Juli 2026 — 2. Quartal 2026

  • 20. Juli: Zweite vierteljährliche Einreichung: Modelo 111, 115, 303, 349. Erste Körperschaftsteuer-Vorauszahlung (Modelo 202).
  • 25. Juli: Körperschaftsteuer (Modelo 200) für das Steuerjahr 2025 — einer der kritischsten Termine des Jahres.

Oktober 2026 — 3. Quartal 2026

  • 20. Oktober: Dritte vierteljährliche Einreichung: Modelo 111, 115, 303, 349. Zweite Körperschaftsteuer-Vorauszahlung (Modelo 202).

Jährliche und informative Pflichten

ModellInhaltFrist
Modelo 190Jahresübersicht IRPF-Quellenabzüge31. Januar
Modelo 180Jahresübersicht Mietenquellenabzüge31. Januar
Modelo 347Umsätze mit Dritten > 3.005 €28. Februar
Modelo 390Jahresübersicht MwSt.30. Januar
Modelo 720Auslandsvermögen > 50.000 €31. März
Modelo 721Kryptowerte im Ausland > 50.000 €31. März
Modelo 200Körperschaftsteuer25. Juli (6 Monate nach Geschäftsjahresende)
Modelo 202Körperschaftsteuer-VorauszahlungApril, Oktober, Dezember (für April-Ende)
Modelo 232Verbundene Transaktionen und SteuerparadieseNovember

Besondere Fristen für Selbstständige (Autónomos)

Selbstständige haben dieselben vierteljährlichen Pflichten wie Unternehmen plus folgende IRPF-spezifische Pflichten:

  • Modelo 130 (IRPF-Vorauszahlung für Selbstständige in direkter Gewinnermittlung): 20. April, 20. Juli, 20. Oktober, 20. Januar 2027.
  • Modelo 131 (Vorauszahlung im Modulsystem): dieselben Fristen.
  • Einkommensteuererklärung (Renta WEB): 2. April bis 30. Juni 2026.

Ein häufiger Fehler bei Selbstständigen: Das Nichteinreichen des Modelo 130, wenn die IRPF-Erklärung positiv erwartet wird. Das Modelo 130 ist obligatorisch unabhängig vom erwarteten Ergebnis, es sei denn, mehr als 70 % der Jahreseinkünfte sind bereits IRPF-Quellenabzügen unterworfen.

Sanktionen bei verspäteter Einreichung

VerspätungsartZuschlag
Einreichung < 3 Monate nach Fristende (ohne Mahnung)5 % der Steuerschuld
Einreichung zwischen 3 und 6 Monaten10 %
Einreichung zwischen 6 und 12 Monaten15 %
Einreichung > 12 Monate20 % + Verzugszinsen
Mit Mahnung der AEATSanktion: 50–150 % der Steuerschuld

Unsere Steuerberatungsdienstleistungen gewährleisten die fristgerechte Einreichung aller Modelle. Kontaktieren Sie uns für einen individualisierten Pflichtkalender für Ihr Unternehmen.

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