Insolvenzberatung: Fachkundige Begleitung durch Insolvenz und Restrukturierung
Fachkundige Begleitung durch spanische Insolvenzverfahren und vorinsolvenzliche Restrukturierungspläne nach der reformierten Ley Concursal. Mit über 9.000 Insolvenzen in Spanien im Jahr 2024 ist frühzeitiges Eingreifen der Unterschied zwischen Werterhalt und totalem Verlust — einschließlich des persönlichen Vermögens der Geschäftsführer.
Betrifft das Ihr Unternehmen?
Hat Ihr Unternehmen Schwierigkeiten, Lieferantenzahlungen oder Schuldendienstverpflichtungen in den nächsten drei Monaten zu erfüllen?
Haben Sie formelle Zahlungsaufforderungen oder Bürgschaftsdurchsetzungsdrohungen von wesentlichen Gläubigern erhalten?
Wissen Sie als Geschäftsführer genau, wann die zweimonatige gesetzliche Frist für Ihre Insolvenzanmeldungspflicht zu laufen begann?
Hat Ihr Unternehmen eine gläubigerseitig initiierte Insolvenzanmeldungsbenachrichtigung erhalten und muss dringend reagieren?
0 von 4 Fragen beantwortet
Unser vorinsolvenzlicher Restrukturierungs- und Insolvenzberatungsprozess
Tragfähigkeitsbewertung und Optionsanalyse
Wir analysieren die tatsächliche Finanzlage des Unternehmens: projizierter Cashflow, Schuldenstruktur, verfügbare Vermögenswerte und die Verhandlungsposition der wichtigsten Gläubiger. Wir bestimmen, ob das Unternehmen einer drohenden oder faktischen Insolvenz gegenübersteht, welche vorinsolvenzlichen Mechanismen durchführbar sind und wie das Haftungsrisiko der Geschäftsführer je nach dem Zeitpunkt des Handelns aussieht.
Design des vorinsolvenzlichen Restrukturierungsplans
Wir erstellen den Restrukturierungsplan nach den Anforderungen der konsolidierten Ley Concursal (TRLC): Tragfähigkeitsanalyse, Schuldenschnitt- und Laufzeitverlängerungsvorschläge gegenüber Finanzkreditgläubigern, Identifizierung von Gläubigerklassen und Management des Abstimmungsprozesses. Wir reichen die gerichtliche Benachrichtigung ein, um den Schutzschild gegen individuelle Vollstreckungsmaßnahmen während der Verhandlungen zu aktivieren.
Gläubigerverhandlung und gerichtliche Homologation
Wir vertreten das Unternehmen bei Verhandlungen mit Banken, Schuldenfonds und wesentlichen Handelsgläubigern. Wir verwalten den gerichtlichen Homologationsprozess, wenn nötig, um die Wirkungen des Plans auf widersprechende Gläubiger auszuweiten. Wir koordinieren mit Finanzberatern die operativen Restrukturierungsmaßnahmen, die den Finanzplan begleiten.
Formelle Insolvenzverfahren und Second-Chance-Gesetz
Wenn formelle Insolvenz unvermeidlich ist, verwalten wir die Einreichung zum optimalen Zeitpunkt: freiwillige vs. unfreiwillige Verfahren, vorgeschlagene Einigung im Voraus, abgekürztes Verfahren für Kleinstunternehmen und Second-Chance-Mechanismus für einzelne Unternehmer und persönliche Bürgen.
Die Herausforderung
Spanien verzeichnete über 9.000 Insolvenzverfahren im Jahr 2024 — ein Anstieg von 22 % gegenüber dem Vorjahr. Die reformierte Ley Concursal führte vorinsolvenzliche Restrukturierungspläne ein, die eine formelle Insolvenz vermeiden oder die Verschuldung drastisch reduzieren können. Die meisten Unternehmen suchen jedoch zu spät Beratung: Wenn die Situation bereits eine faktische statt einer drohenden Insolvenz ist, schrumpfen die verfügbaren Optionen und die persönliche Haftung der Geschäftsführer wächst. Verzögerung ist der teuerste Fehler in einer Finanzkrise.
Unsere Lösung
Wir greifen bei den ersten Anzeichen finanzieller Schwierigkeiten ein — wenn echte Optionen noch bestehen. Wir entwerfen den vorinsolvenzlichen Restrukturierungsplan, verhandeln mit Finanzkreditgläubigern, koordinieren gerichtlichen Schutz bei Bedarf und beraten den Vorstand bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten zur Begrenzung der persönlichen Haftung. Wenn formelle Insolvenzverfahren unvermeidlich sind, verwalten wir den Prozess, um die Geschäftskontinuität zu maximieren oder eine geordnete Liquidation zu erreichen.
Insolvenzverfahren in Spanien werden durch das Texto Refundido de la Ley Concursal (TRLC, Königliches Gesetzesdekret 1/2020) geregelt, das durch Gesetz 16/2022 wesentlich reformiert wurde, das EU-Richtlinie 2019/1023 über präventive Restrukturierungsrahmen umsetzt. Das spanische Insolvenzrecht unterscheidet zwischen drohender Insolvenz — bei der der Schuldner vorhersieht, dass er seine Verpflichtungen innerhalb von drei Monaten nicht mehr regelmäßig erfüllen kann — und faktischer Insolvenz, bei der Zahlungsverpflichtungen bereits nicht mehr erfüllt werden. Geschäftsführer haben eine gesetzliche Pflicht, innerhalb von zwei Monaten nach Kenntnis der faktischen Insolvenz Insolvenz anzumelden; die Nichteinhaltung setzt sie persönlicher Haftung für Unternehmensschulden aus.
Unser Team kombiniert insolvenzrechtliche Expertise, Erfahrung in der finanziellen Restrukturierung und Gläubigerverhandlungsfähigkeiten, um an dem Punkt einzugreifen, an dem Optionen noch bestehen — nicht nachdem sie erschöpft wurden.
Warum spanische Unternehmen die formelle Insolvenz zu spät erreichen
Die reformierte Ley Concursal (TRLC) führte vorinsolvenzliche Restrukturierungspläne als Alternative zur formellen Insolvenz für Unternehmen mit drohender Insolvenz ein. Dieser Mechanismus ermöglicht es Unternehmen, Schulden mit Finanzkreditgläubigern unter dem Schutz eines gerichtlichen Schutzschilds zu verhandeln, der individuelle Vollstreckungsmaßnahmen aussetzt — ohne formelle Insolvenz zu erklären und ohne dass die Geschäftsführung die Kontrolle über das Unternehmen verliert.
Wenn der Plan die erforderliche Mehrheitsunterstützung in jeder Gläubigerklasse erhält, kann der Richter ihn homologieren und seine Wirkungen auf widersprechende Gläubiger ausdehnen. Mit den richtigen Mehrheiten nach Klasse bindet der Plan alle Gläubiger.
Persönliche Haftung der Geschäftsführer: Wie man sie durch frühzeitiges Handeln begrenzt
Die persönliche Haftung der Geschäftsführer in finanziellen Schwierigkeiten ist einer der kritischsten Aspekte unserer Beratungsarbeit. Artikel 367 des spanischen Gesellschaftsgesetzes begründet die gesamtschuldnerische Haftung der Geschäftsführer für Unternehmensverbindlichkeiten, die nach dem Auftreten des Auflösungsgrundes entstanden sind, wenn sie es versäumen, innerhalb von zwei Monaten eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, um die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
Das Kleinstunternehmen-Verfahren und das Second-Chance-Gesetz
Das TRLC führte ein besonderes abgekürztes Verfahren für Kleinstunternehmen ein — Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und Verbindlichkeiten unter 1 Mio. EUR. Dieses Verfahren ist erheblich schneller und kostengünstiger als ordentliche Insolvenzverfahren.
Für natürliche Personen — selbständige Unternehmer und Unternehmensgeschäftsführer, die persönliche Bürgschaften übernommen haben — ermöglicht Spaniens Second-Chance-Gesetz die Stornierung unbezahlter Schulden nach Insolvenzverfahren.
Verhandlung mit Banken und Schuldenfonds
Verhandlungen mit Finanzkreditgläubigern in Finanzkrisensituationen haben ihre eigene Dynamik. Banken agieren nach internen Risikomanagementprotokollen, von denen ihre lokalen Beziehungsmanager nur begrenzte Befugnis haben abzuweichen. Notleidende Schuldenfonds haben sehr unterschiedliche Entscheidungsstrukturen und Renditeziele. Diese Dynamiken zu verstehen ist grundlegend für die Gestaltung eines tragfähigen Vorschlags.
Vorinsolvenzliche Restrukturierungspläne: Die Alternative zum formellen Insolvenzverfahren
Das reformierte TRLC schuf vorinsolvenzliche Restrukturierungspläne als Alternative zum formellen Insolvenzverfahren für Unternehmen in drohender Insolvenz. Für KMU ist dieses Instrument oft der entscheidende Unterschied zwischen Überleben und Liquidation.
Der Mechanismus funktioniert so: Das Unternehmen teilt dem Handelsgericht mit, dass es Verhandlungen mit seinen Gläubigern zur Vereinbarung eines Restrukturierungsplans aufgenommen hat. Diese Mitteilung aktiviert automatisch einen Schutzschild von bis zu sechs Monaten (verlängerbar), während dem kein Gläubiger Sicherheiten vollstrecken, individuelle Vollstreckungen gegen das Unternehmensvermögen einleiten oder eine Pflichtinsolvenz beantragen kann. Dies ist die Zeit für Verhandlungen ohne den Druck von Vollstreckungsmaßnahmen.
Der Plan kann Schuldenschnitte (Reduzierung des Schuldenbetrags), Laufzeitverlängerungen (Stundungen), Schuldenkapitalisierung (Umwandlung von Schulden in Gesellschaftsanteile) und operative Restrukturierungsmaßnahmen umfassen. Wenn der Plan die erforderlichen Mehrheiten in jeder Gläubigerklasse erhält, kann das Gericht ihn homologieren und seine Wirkungen auf widersprechende Gläubiger ausdehnen — ein radikaler Wandel gegenüber dem alten System, das Einstimmigkeit erforderte.
Persönliche Haftung der Geschäftsführer: Kumulative Mechanismen
Die persönliche Haftung bei Insolvenz ist der kritischste Aspekt unserer Beratungsarbeit. Die Haftungsmechanismen sind kumulativ und können parallel ausgelöst werden:
Haftung für Gesellschaftsschulden (Art. 367 LSC). Wenn ein Auflösungsgrund vorliegt (Verluste, die das Eigenkapital auf unter die Hälfte des Stammkapitals drücken) und der Geschäftsführer es versäumt, innerhalb von zwei Monaten eine Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung einzuberufen, haftet er gesamtschuldnerisch für die danach entstandenen Verbindlichkeiten. Dies erfordert kein Insolvenzverfahren — es ist eine Klage, die jeder Gläubiger erheben kann.
Konkursrechtliche Haftung (Qualifizierungsabschnitt). Wenn das Verfahren als schuldhaft wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens eingestuft wird, kann das Gericht die Geschäftsführer verurteilen, das Defizit aus dem Insolvenzverfahren mit ihrem Privatvermögen zu decken. Die ungerechtfertigte Verzögerung bei der Insolvenzanmeldung ist einer der Faktoren, den Handelsgerichte berücksichtigen.
Steuerliche Haftungsableitung. Das Finanzamt und die Sozialversicherungsbehörde können Steuer- und Beitragsschulden des Unternehmens auf den Geschäftsführer ableiten, wenn die gesetzlichen Pflichten nicht erfüllt wurden.
Frühzeitiges Handeln ist der beste Schutz. Ein Geschäftsführer, der die drohende Insolvenz identifiziert, Beratung sucht, dokumentierte Maßnahmen ergreift und — wenn die Restrukturierung scheitert — fristgerecht Insolvenz anmeldet, hat eine grundlegend andere Rechtsposition als einer, der wartet, bis die Lieferanten die Belieferung einstellen.
Das Kleinstunternehmen-Verfahren nach TRLC
Das TRLC führte ein spezielles abgekürztes Verfahren für Kleinstunternehmen ein — mit weniger als 10 Mitarbeitern und Verbindlichkeiten unter 1 Mio. EUR. Dieses Verfahren ist erheblich schneller und kostengünstiger als ordentliche Insolvenzverfahren und bietet eine realistische Option für die kleinen Unternehmen, die den überwiegenden Teil der spanischen Wirtschaft ausmachen.
Das Kleinstunternehmen-Verfahren hat eigene Fristen und ein vereinfachtes Verfahren, das speziell für Unternehmen ohne die Ressourcen für ein vollständiges ordentliches Insolvenzverfahren konzipiert wurde. Die Einleitung zum richtigen Zeitpunkt — wenn noch Vermögen vorhanden ist, um das Verfahren zu rechtfertigen — ist kritisch für sein Ergebnis.
Das Second-Chance-Gesetz für natürliche Personen
Für natürliche Personen — selbständige Unternehmer und Unternehmensgeschäftsführer, die persönliche Bürgschaften übernommen haben — ermöglicht Spaniens Second-Chance-Gesetz (second-chance-law) die Stornierung nicht bezahlter Schulden nach dem Insolvenzverfahren und einen Neustart. Das TRLC sieht zwei Wege vor: Erlass ausstehender Verbindlichkeiten (BEPI) nach dem Liquidationsverfahren oder BEPI ohne vorherige Liquidation, wenn ein tragfähiger Zahlungsplan vorgelegt wird. Die Höchstgrenzen für Schuldenentlastung und die Behandlung öffentlicher Schulden wurden durch die höchstrichterliche Rechtsprechung aus 2026 erheblich erweitert.
Koordination mit der Arbeitsrechtlichen Restrukturierung (ERE concursal)
Für KMU mit erheblicher Belegschaft ist die arbeitsrechtliche Verwaltung während des Insolvenzverfahrens ebenso wichtig wie die finanzielle. Das konkursrechtliche ERE-Verfahren hat eigene Merkmale: das Handelsgericht, das das Insolvenzverfahren betreut, entscheidet über Arbeitsverhältnisbeendigungen, Änderungen und Suspendierungen. Arbeitnehmeransprüche — Löhne der letzten 30 Tage bis zur zweifachen SMI-Grenze — haben absolute Vorrangsstellung in der Insolvenzmasse.
In der vorinsolvenzlichen Phase können Personalanpassungsmaßnahmen als Teil des Restrukturierungsplans verhandelt werden, was das formelle konzursrechtliche ERE-Verfahren vermeidet. Wir koordinieren dies mit unserem Arbeitsrechtsteam, um das Ergebnis zu optimieren — für das Unternehmen und für die betroffenen Arbeitnehmer. Die Koordination mit dem Bereich Unternehmensrestrukturierung stellt sicher, dass finanzielle und operative Restrukturierung parallel voranschreiten.
Was frühzeitiges Eingreifen für Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten erreicht
Als uns bewusst wurde, dass wir die nächste Rate unseres syndizierten Darlehens nicht bedienen konnten, hatte unsere Bank bereits die formelle Benachrichtigung gesendet. BMC war innerhalb von 48 Stunden vor Ort und erklärte, dass wir uns noch in einer drohenden — nicht faktischen — Insolvenz befanden und echte Optionen noch vorhanden seien. Innerhalb von fünf Monaten verhandelten wir einen Restrukturierungsplan mit einem 35 %-Schuldenschnitt und einer siebenjährigen Verlängerung. Das Unternehmen ist immer noch mit 180 Mitarbeitern in Betrieb.
Erfahrenes Team mit lokaler Expertise und internationaler Reichweite
Was unser Insolvenzberatungsservice abdeckt
Tragfähigkeits- und Insolvenzdiagnose
Finanzanalyse der Insolvenzposition (drohend oder faktisch), Bewertung der Vermögens- und Schuldenstruktur, Identifizierung wichtiger Gläubiger und ihrer Verhandlungsposition sowie Quantifizierung des Haftungsrisikos der Geschäftsführer als Funktion des Zeitpunkts.
Vorinsolvenzlicher Restrukturierungsplan
Planerstellung nach TRLC-Anforderungen, Gerichtsbenachrichtigung zur Aktivierung des Vollstreckungsschutzes, Management des Abstimmungsprozesses nach Gläubigerklasse und Einreichung der gerichtlichen Homologation bei Bedarf.
Verhandlung mit Finanzkreditgläubigern
Vertretung des Unternehmens bei Verhandlungen mit Banken, Schuldenfonds und wesentlichen Handelsgläubigern. Design von Schuldenschnitt- und Verlängerungsvorschlägen, Management von Stillhalteabkommen.
Management formeller Insolvenzverfahren
Einreichung zum optimalen Zeitpunkt, Koordination mit gerichtlich bestelltem Verwalter, Management des vorgeschlagenen Einigungsabkommens im Voraus, Bearbeitung des concursal ERE und Beratung zum Qualifizierungsabschnitt.
Second-Chance-Mechanismus für natürliche Personen
Beratung natürlicher Personen (Unternehmer, Selbständige, persönliche Bürgen) zum Erlass von unerfüllten Verbindlichkeiten: Berechtigungsbewertung, Management des Zahlungsplan- oder Liquidationswegs.
Themenleitfäden
Post-Brexit: Ihr britisches Unternehmen in Spanien mit der richtigen Struktur
Post-Brexit-Beratung für britische Unternehmen in Spanien: Gesellschaftsstrukturierung, Zoll und Mehrwertsteuer, Arbeitserlaubnisse für britische Staatsangehörige, Optimierung des UK-Spanien-Steuerabkommens und Datenschutz-Compliance.
Leitfaden ansehenUmfassende Rechtsdienstleistungen für Unternehmen
Umfassende Rechtsberatung für Unternehmen: Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Verträge, regulatorische Compliance und Streitbeilegung. Ein dediziertes Rechtsteam zum Schutz Ihres Unternehmens.
Leitfaden ansehenDer Tarifvertrag, der Ihre Belegschaft regelt: Verstehen Sie ihn und verhandeln Sie aus einer Position der Stärke
Wie Tarifverträge in Spanien funktionieren: Hierarchie der Vereinbarungen, Unternehmens- vs. Branchenverträge, Ultra-actividad, Inaplicación (Opt-out) und Verhandlungsstrategie für Arbeitgeber nach der Arbeitsreform 2021.
Leitfaden ansehenImmobilien in Spanien kaufen — mit Sicherheit und ohne Horrorgeschichten
Der Kauf einer Immobilie in Spanien als Nicht-Ansässiger umfasst rechtliche Prüfungen, steuerliche Pflichten und Eigentumsrisiken, die viele Käufer zu spät entdecken. BMC schützt Ihre Investition vom Angebot bis zur Urkunde.
Leitfaden ansehenIhr gewerblicher Mietvertrag: Die richtigen Klauseln vor der Unterzeichnung
Fachkundige Rechtsberatung zu gewerblichen Mietverträgen in Spanien nach dem LAU: wesentliche Klauseln, Mietanpassungen, Untervermietung, Kündigungsrechte, Mehrwertsteuer-Implikationen sowie Mieter- und Vermieterschutz.
Leitfaden ansehenIhr Unternehmen hat gerade die 50-Mitarbeiter-Grenze in Spanien überschritten: Hier sind alle nun geltenden Pflichten
Vollständiger Leitfaden zu den Pflichten, die ausgelöst werden, wenn ein spanisches Unternehmen 50 Mitarbeiter erreicht: Hinweisgebersystem, Gleichstellungsplan, Betriebsrat, Gehaltsregister und Belästigungsprotokoll.
Leitfaden ansehenAnalysen und Perspektiven
Häufig gestellte Fragen zur Insolvenz und Restrukturierung in Spanien
Starten Sie mit einer kostenlosen Analyse
Unser Spezialistenteam mit fundierter Kenntnis des spanischen und europäischen Marktes begleitet Sie von Anfang an.
Insolvenzberatung und Restrukturierung
Rechtsberatung
Erster Schritt
Starten Sie mit einer kostenlosen Analyse
Unser Spezialistenteam mit fundierter Kenntnis des spanischen und europäischen Marktes begleitet Sie von Anfang an.
Fordern Sie Ihre Analyse an
Das könnte Sie auch interessieren
Forensische Buchführung & Ermittlungen
Finanz- und buchhalterische Ermittlungen zur Aufdeckung von Betrug, Lösung von Unternehmensstreitigkeiten und Unterstützung als Sachverständige in Gerichtsverfahren.
Saber másUnternehmensrestrukturierung
Umfassende Beratung bei finanzieller und operativer Restrukturierung, die Unternehmen hilft, Notlagen zu bewältigen und gestärkt hervorzugehen.
Saber másHandelsrecht
Fachkundige handelsrechtliche Beratung zum Schutz Ihrer Geschäftstätigkeit und Ihrer unternehmerischen Interessen.
Saber másForderungseinzug
Professioneller Forderungseinzug, der freundliche Verhandlung mit effektivem gerichtlichem Vorgehen kombiniert, um Ihren Cashflow wiederherzustellen.
Saber másArbeitsrecht
Umfassende arbeitsrechtliche Beratung, die Ihr Unternehmen schützt und die Einhaltung spanischer Arbeitsrechtsvorschriften sicherstellt.
Saber másRechtsstreit & Schiedsgerichtsbarkeit
Vertretung und Strategie in zivil- und handelsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten sowie nationaler und internationaler Schiedsgerichtsbarkeit für Unternehmen.
Saber más