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Unser Team

Raúl Herrera García

Of Counsel – Insolvenzrecht

Fachgebiete

Insolvenzverfahren Gesetz über die zweite Chance Express- und masselose Insolvenz Zivilprozessrecht Handelsrecht

Spezialisierungen

  • Unternehmensschuldenrestrukturierung
  • BEPI (Erlass unbefriedigt gebliebener Verbindlichkeiten)
  • Insolvenzliquidation und Gläubigervereinbarungen
  • Pre-Insolvenz-Anmeldungen (Art. 583 TRLC)
  • Persönliche Bürgschaften im Insolvenzkontext

Ausbildung

  • Rechtswissenschaften, Universidad Autónoma de Madrid
  • Spezialisierung in Wirtschafts- und Handelsrecht (Handels-, Zivilprozess-, Insolvenzrecht)
  • Mitgliedsnummer 79.836, Anwaltskammer Madrid (ICAM)

Sprachen

Spanisch

Biografie

Raúl Herrera García ist einer jener Anwälte, die schon früh entschieden haben, dass Spezialisierung kein Luxus, sondern eine Pflicht ist. Als Absolvent der Rechtswissenschaften an der Universidad Autónoma de Madrid mit Schwerpunkt Wirtschaftsrecht hat er mehr als achtzehn Jahre Insolvenz-, Handels- und Zivilprozessrecht praktiziert. Er ist kein Generalist, der Insolvenzsachen bearbeitet, wenn sie anfallen: Er ist ein Insolvenzrechtsspezialist, der seine gesamte Karriere um finanzielle Notlagen, Schuldenrestrukturierung und die rechtlichen Mechanismen aufgebaut hat, die nach spanischem Recht für Unternehmen und Privatpersonen auf der Suche nach einem geordneten Ausweg verfügbar sind.

Er gründete 2013 seine eigene Kanzlei, nachdem er acht Jahre in einer multidisziplinären Praxis tätig war, wo er vom Praktikanten zum Direktor aufstieg. Diese Laufbahn lehrte ihn etwas, das viele Anwälte zu lange brauchen zu lernen: Ein guter Insolvenzpraktiker muss nicht nur das Recht verstehen, sondern auch die wirtschaftliche Realität des Schuldners, die Position jedes Gläubigers und die Verfahrensstrategie, die die realen Möglichkeiten zur Rückgewinnung oder zum Schuldenlass maximiert. Seine Kanzlei Herrera García Abogados operiert von Madrid aus mit nationaler Reichweite und hat Insolvenzverfahren vor Handelsgerichten in mehreren autonomen Gemeinschaften geführt.

Im Bereich des spanischen Gesetzes über die zweite Chance (Ley de Segunda Oportunidad) hat Raúl Privatpersonen und Selbstständige bei der Erlangung des Erlasses unbefriedigt gebliebener Verbindlichkeiten (BEPI) beraten und dabei ein Verfahren navigiert, das trotz seiner schützenden Absicht technisch anspruchsvoll bleibt und mit uneinheitlichen Kriterien in verschiedenen Gerichten angewendet wird. Seine Erfahrung umfasst die Verhandlung außergerichtlicher Zahlungsvereinbarungen, die Verwaltung von Insolvenzschlichterverfahren und die Verteidigung gegen Gläubigereinsprüche gegen Entlastungsanträge.

In der Unternehmensinsolvenz hat er sowohl in der allgemeinen Phase als auch bei Sanierungsvereinbarungen und Liquidationen interveniert und dabei Schuldner vertreten, die Betriebskontinuität anstreben, sowie – wenn Lebensfähigkeit keine Option mehr ist – geordnete Auflösungen durch Express- oder masselose Insolvenzverfahren gemanagt. Einer seiner repräsentativsten Fälle umfasste die Entwicklung einer Strategie für einen persönlichen Bürgen eines insolventen Unternehmens, der einer Bank über 150.000 Euro schuldete, wobei erfolgreich mit dem Insolvenzverwalter zum Kauf der Schuld und dem anschließenden Erwerb des gesicherten Vermögenswerts durch dación en pago verhandelt wurde.

Mit der Mitgliedsnummer 79.836 bei der Anwaltskammer Madrid (ICAM) ist er Autor von Cómo montar tu despacho y (sobre)vivir en el intento (Dykinson, 2022), das im Auditorium des ICAM mit Mitgliedern des Vorstands und dem Präsidenten der Jungen Anwälte Madrids vorgestellt wurde. Er wurde von Confilegal, Newslegal und anderen spezialisierten Rechtspublikationen zur Reform des Konsolidierten Insolvenzgesetzes (Texto Refundido de la Ley Concursal) und zu den Risiken von Anwälten ohne spezifische Insolvenzausbildung interviewt.

Als Of Counsel bei BMC bringt Raúl dem Team eine Kompetenz, die die Steuer-, Handels- und Arbeitsrechtsbereiche der Kanzlei direkt ergänzt: umfassendes Management von Insolvenzsituationen, von der Pre-Insolvenz-Anmeldung nach Artikel 583 TRLC bis zum Abschluss des Verfahrens, einschließlich Gläubigerverhandlungen, Kreditanfechtungen und dem Schutz des persönlichen Vermögens des Unternehmenseigentümers. Seine Ergänzung ermöglicht es BMC, Mandanten einen erstklassigen Insolvenzservice anzubieten, ohne Arbeit extern vergeben zu müssen – und zwar genau in dem Moment, in dem das Unternehmen oder die Privatperson benötigt, dass alle beteiligten Fachleute koordiniert und unter einer einzigen strategischen Ausrichtung arbeiten.

Geleitete Leistungen

Praxisbereiche, in denen Raúl als leitende Beraterin / leitender Berater oder aktiver Mitarbeiter tätig ist

Wirtschaftsmediation (Obligatorisches MASC)

Zivil- und Handelsmediationsdienstleistungen nach Organgesetz 1/2025. Seit April 2025 weisen spanische Gerichte Klagen ohne vorherigen Nachweis eines MASC-Versuchs (Mediation, Schlichtung oder begleitete Verhandlung) zurück. Wir gestalten das Protokoll, facilitieren den Prozess und stellen das gerichtstaugliche Zertifikat aus.

Zum Leistung
Gesellschaftsauflösung und Liquidation

Vollständige rechtliche, steuerliche und arbeitsrechtliche Verwaltung des Gesellschaftsauflösungs- und Liquidationsprozesses. Direktorenschutz, geordnete Erfüllung von Verbindlichkeiten und endgültige Löschung ohne ausstehende persönliche Haftung.

Zum Leistung
Forderungseinzug

Professioneller Forderungseinzug, der freundliche Verhandlung mit effektivem gerichtlichem Vorgehen kombiniert, um Ihren Cashflow wiederherzustellen.

Zum Leistung
Unternehmensschuldenrestrukturierung

TRLC-Restrukturierungspläne nach Buch I ermöglichen Verhandlungen über Haircuts und Laufzeitverlängerungen mit Gläubigern, Ausweitung der Wirkungen auf Andersstimmende durch gerichtliche Homologierung (Cram-Down), und Restrukturierung des Unternehmens ohne Eintritt in formale Insolvenzverfahren.

Zum Leistung
Insolvenz ohne Masse und Schnellinsolvenz

Wenn ein Unternehmen über unzureichende Vermögenswerte zur Deckung der Kosten eines formellen Insolvenzverfahrens verfügt, sieht das spanische Recht eine sofortige Schließung durch die Schnellinsolvenz vor (Art. 37bis TRLC). Für natürliche Personen (Selbständige und Geschäftsführer mit persönlichen Bürgschaften) gibt es auch den BEPI-Weg — Erlass unerfüllter Schulden. Wenn Sie ein Unternehmen mit Schulden rechtssicher und endgültig schließen möchten, ist dies der richtige Weg.

Zum Leistung
Insolvenzberatung und Restrukturierung

Fachkundige Begleitung durch spanische Insolvenzverfahren und vorinsolvenzliche Restrukturierungspläne nach der reformierten Ley Concursal. Mit über 9.000 Insolvenzen in Spanien im Jahr 2024 ist frühzeitiges Eingreifen der Unterschied zwischen Werterhalt und totalem Verlust — einschließlich des persönlichen Vermögens der Geschäftsführer.

Zum Leistung
Voranmeldung vor Insolvenz (Art. 583 TRLC)

Die gerichtliche Voranmeldung nach Art. 583 des spanischen Insolvenzgesetzes aktiviert einen 3-monatigen Gerichtsschutzschild gegen Vollstreckungsmaßnahmen und ermöglicht Verhandlungen mit Gläubigern, ohne eine formelle Insolvenz erklären zu müssen. Es ist das wirksamste Frühinterventionsinstrument im spanischen Insolvenzrecht — und die meisten Direktoren wissen nicht, dass es existiert, bis es zu spät ist.

Zum Leistung
Verhandlung öffentlicher Schulden: AEAT und Sozialversicherung

Stundung nach Art. 65 LGT, Ratenzahlungsvereinbarungen mit der TGSS und AEAT-Sondervereinbarungen sind spezifische Mechanismen für die Verhandlung öffentlicher Schulden, wenn ein Unternehmen mit Liquiditätsschwierigkeiten konfrontiert ist. Zu wissen, wann man welches einsetzt — und wann stattdessen öffentliche Schulden in Insolvenzverfahren einzubeziehen sind — kann den Unterschied machen zwischen der Rettung des Unternehmens und dessen Zerstörung.

Zum Leistung
Zweite-Chance-Gesetz für Privatpersonen

Lassen Sie Ihre Schulden rechtlich löschen und beginnen Sie neu. Spaniens Zweite-Chance-Gesetz erlaubt jeder natürlichen Person — Selbständigen, Angestellten, Rentnern, Bürgen — unbezahlte Schulden abzuschreiben, einschließlich teilweise bei der Steuerbehörde und Sozialversicherung. Die Urteile des Obersten Gerichtshofs vom Februar 2026 erweitern den Erlass öffentlicher Schulden erheblich.

Zum Leistung
Sonderverfahren für Kleinstunternehmen

Das Sonderverfahren für Kleinstunternehmen (Gesetz 16/2022) ermöglicht es Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern, ihre Insolvenz vollständig online, ohne einen gerichtlich bestellten Insolvenzverwalter, in 3–6 Monaten und zu einem Bruchteil der Kosten eines ordentlichen Insolvenzverfahrens zu lösen. Drei Wege verfügbar: Unternehmensfortführung, Gläubigervereinbarung oder geordnete Liquidation.

Zum Leistung

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