Arbeitsrecht-Compliance: Compliant bleiben, bevor die Inspektion kommt
Umfassendes Arbeitsrecht-Compliance-Programm: Arbeitszeiterfassung, Gleichstellungspläne, Lohntransparenz, Belästigungsprotokolle, Telearbeitsvereinbarungen und Verteidigung bei Arbeitsaufsichtsprüfungen.
Betrifft das Ihr Unternehmen?
Hat Ihr Unternehmen 50 oder mehr Mitarbeiter und fehlt noch ein verhandelter und bei REGCON registrierter Gleichstellungsplan?
Würde Ihr Arbeitszeiterfassungssystem morgen einer Prüfung durch die Arbeitsinspektion standhalten — für jeden Mitarbeiter, einschließlich Telearbeiter?
Sind Ihre Protokolle zu sexueller Belästigung, geschlechtsbezogener Belästigung und LGBTI-Belästigung auf dem neuesten Stand gemäß den Anforderungen von Gesetz 4/2023?
Wissen Sie mit Sicherheit, ob Ihr Unternehmen die 2-%-Behinderteneinstellungsquote erfüllt oder eine alternative Maßnahme in Anspruch nehmen kann?
0 von 4 Fragen beantwortet
Unser Arbeitsrecht-Compliance-Auditprozess
Arbeitsrecht-Compliance-Audit
Wir prüfen den aktuellen Stand aller arbeitsrechtlichen Pflichten: Arbeitszeiterfassung, Verträge, anwendbarer Tarifvertrag, Gleichstellungsplan, Lohnregister, Belästigungsprotokolle, Telearbeitsvereinbarungen, Behindertenquote und Gefährdungsbeurteilung. Wir identifizieren Lücken und priorisieren sie nach dem Sanktionsrisikoniveau.
Gleichstellungsplan & Lohnregister
Wir erstellen und registrieren den Gleichstellungsplan für verpflichtete Unternehmen (50 oder mehr Mitarbeiter): Diagnose, Verhandlung mit Arbeitnehmervertretern, Maßnahmen zur Lohngleichheit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Zugang zur Beschäftigung und Registrierung bei der REGCON-Behörde.
Belästigungs- und LGBTI-Protokolle
Wir gestalten die Protokolle zu sexueller Belästigung, geschlechtsbezogener Belästigung und LGBTI-Belästigung, angepasst an Kultur und Struktur jedes Unternehmens, mit klaren Handlungsverfahren, Fristen, Untersuchungsgremien und Schutzmaßnahmen.
Verteidigung bei Inspektionen & laufende Pflege
Wir begleiten Unternehmen während Arbeitsaufsichtsverfahren: Dokumentenvorbereitung, Anwesenheit beim Inspektionsbesuch, Erstellung von Einwänden gegen Bußgeldbescheide und Rechtsmittel. Wir pflegen das Programm aktuell, wenn sich Gesetzgebung und Tarifverträge entwickeln.
Die Herausforderung
Die spanische Arbeitsrecht-Compliance hat seit 2019 mehrere neue obligatorische Schichten angehäuft: tägliche Arbeitszeiterfassung, obligatorische Gleichstellungspläne für Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern, Protokolle gegen sexuelle Belästigung und LGBTI-Belästigung (jetzt obligatorisch für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern), die 2-%-Einstellungsquote für Menschen mit Behinderungen, das Lohnlückenregister und individuelle Telearbeitsvereinbarungen. Die Arbeitsinspektion hat ihre Durchsetzungsaktivität erheblich intensiviert. Viele Unternehmen sind nicht wegen vorsätzlicher Nichtkonformität exponiert, sondern weil sie mit einem ununterbrochenen Strom neuer Pflichten nicht Schritt halten können.
Unsere Lösung
Wir prüfen den Arbeitsrecht-Compliance-Status Ihres Unternehmens gegenüber allen aktuellen Anforderungen und gestalten ein auf Ihre Größe, Ihren Sektor und den anwendbaren Tarifvertrag zugeschnittenes Compliance-Programm. Von der Arbeitszeiterfassung über Gleichstellungspläne, Belästigungsprotokolle bis hin zu Telearbeitsvereinbarungen dokumentieren wir jede Pflicht in einer Form, die vor der Arbeitsinspektion prüfbar und vertretbar ist.
Die Arbeitsrecht-Compliance in Spanien umfasst die Gesamtheit der rechtlichen Pflichten, die Arbeitgeber nach dem Statut der Arbeitnehmer (Estatuto de los Trabajadores, Königliches Gesetzesdekret 2/2015) und einer Reihe seit 2019 erlassener spezifischer Vorschriften erfüllen müssen, einschließlich der obligatorischen täglichen Arbeitszeiterfassung (Artikel 34.9 ET, seit 2019), Gleichstellungsplänen und Lohnlückenregistern, die für Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern obligatorisch sind (Königliches Dekret 902/2020), Protokollen zur Prävention von sexueller Belästigung und LGBTI-Belästigung, die für denselben Schwellenwert zwingend vorgeschrieben sind (Gesetz 15/2022), Telearbeitsvereinbarungen (Gesetz 10/2021) und der Pflicht zur Implementierung eines Hinweisgeberkanals nach Gesetz 2/2023. Die Arbeitsinspektion (Inspección de Trabajo y Seguridad Social) setzt diese Pflichten durch und kann nach dem Gesetz über Verstöße und Sanktionen in der Sozialordnung (LISOS) Geldbußen von bis zu 225.018 EUR pro schwerem Verstoß verhängen.
Unser Arbeitsrecht-Compliance-Team verbindet Arbeitsrechtsspezialisten mit Regulierungs-Compliance-Experten, um einen Service zu liefern, der über einmalige Beratung hinausgeht — ein kontinuierliches Monitoring- und Aktualisierungsprogramm, das Ihr Unternehmen seinen Pflichten einen Schritt voraus hält.
Ein bewegliches Ziel: Das spanische Arbeitsrecht seit 2019
Die spanische Arbeitsrecht-Compliance wurde in den letzten fünf Jahren grundlegend verändert. Die Arbeitsreformen von 2019, 2021 und 2022, das Fernarbeitsgesetz, das Transgesetz, das Riders-Gesetz und das entstehende Lohntransparenz-Rahmenwerk haben ein Umfeld geschaffen, in dem Pflichten schneller akkumulieren, als viele Unternehmen sie umsetzen können. Die Arbeitsinspektion hat ihre Durchsetzung erheblich intensiviert, mit besonderem Fokus auf Arbeitszeiterfassung, Gleichstellungspläne und geschlechtsbezogene Lohnlücken. Unternehmen, die ihre arbeitsrechtlichen Pflichten jahrelang korrekt verwaltet haben, stellen fest, dass sie durch Lücken exponiert sind, die ihnen nicht bewusst waren.
Beginn mit dem Audit
Unser Service beginnt immer mit einem Arbeitsrecht-Compliance-Audit: einer strukturierten Prüfung jeder Pflicht im Verhältnis zur Größe, zum Sektor und zum anwendbaren Tarifvertrag des Unternehmens. Dieses Audit ist das Instrument, das das Dringende (eine Lücke, die beim nächsten Inspektionsbesuch einen Bußgeldbescheid erzeugen könnte) vom Wichtigen (eine in den kommenden Monaten umzusetzende Pflicht) unterscheidet. Das Ergebnis ist ein priorisierter Aktionsplan, der den Sanierungsaufwand rational zuweist, beginnend mit den risikostärksten Exponierungen.
Der Gleichstellungsplan: die komplexeste Pflicht
Für Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern ist der Gleichstellungsplan die operativ komplexeste Pflichtanforderung. Seine Vorbereitung erfordert eine mit den gesetzlichen Arbeitnehmervertretern ausgehandelte Vorabdiagnose, die Gestaltung von Maßnahmen in mehreren Bereichen (Einstellung, Schulung, Vergütung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Belästigungsprävention, Kommunikation) und die Registrierung im REGCON. Ein schlecht vorbereiteter oder nicht registrierter Plan ist in der Praxis gleichbedeutend mit keinem Plan: Das Unternehmen bleibt denselben Sanktionen ausgesetzt. Unser Team verwaltet den vollständigen Verhandlungs- und Registrierungsprozess.
Schnittstelle mit arbeitsrechtlichem Rechtsstreit
Die Beziehung zwischen einem Arbeitsrecht-Compliance-Programm und arbeitsrechtlichem Rechtsstreit ist direkt. Gut gestaltete Compliance-Systeme beseitigen keine Arbeitnehmerstreitigkeiten, reduzieren jedoch erheblich die Wahrscheinlichkeit, dass diese erfolgreich sind: Gerichte beurteilen die Existenz dokumentierter Compliance-Systeme sehr positiv, insbesondere bei Belästigungs- und Diskriminierungsfällen. Wir gestalten Belästigungsprotokolle, die verfahrensrechtlich robust genug sind, um als positive Verteidigung in allen nachfolgenden Verfahren eingesetzt zu werden, nicht nur als formale Pflicht.
Die kritischen Arbeitsrecht-Compliance-Pflichten im Überblick
Die aktuelle Compliance-Landschaft für spanische Unternehmen umfasst mehrere Pflichten, die unterschiedliche Auslöseschwellen und Sanktionsregime haben:
Arbeitszeiterfassung (Artikel 34.9 ET). Jedes Unternehmen mit Angestellten in Spanien muss ein tägliches System zur Erfassung von Anfangs- und Endzeiten der Arbeitszeit unterhalten, die Aufzeichnungen für vier Jahre aufbewahren und den Arbeitnehmervertretern zur Verfügung stellen. Die Nicht-Einhaltung ist einer der häufigsten Inspektionsbefunde und führt zu Geldbußen von bis zu 7.500 EUR pro schwerem Verstoß, die sich bei mehreren betroffenen Arbeitnehmern multiplizieren.
Gleichstellungsplan und Lohnlückenregister. Für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern ist der Gleichstellungsplan obligatorisch und muss alle vier Jahre erneuert werden (oder bei wesentlichen Änderungen). Das Lohnlückenregister ist für alle Unternehmen unabhängig von der Größe obligatorisch. Die Arbeitsinspektionsbehörde hat Lohntransparenz zu einem Prioritätsschwerpunkt gemacht — Unternehmen, die keine dokumentierte Analyse der Lohnlücken haben, sind bei Inspektionen besonders exponiert.
Telearbeitsvereinbarung (Gesetz 10/2021). Für Mitarbeiter, die regelmäßig mehr als 30 % ihrer Arbeitszeit remote arbeiten, ist eine schriftliche Telearbeitsvereinbarung obligatorisch, die spezifische Elemente umfasst: Ort der Telearbeit, Verteilung zwischen Telearbeit und Präsenzarbeit, Zeitplan und Erreichbarkeitsregeln sowie die vom Unternehmen bereitgestellten oder vom Arbeitnehmer genutzten Mittel. Das Fehlen dieser Vereinbarung ist ein schwerer Verstoß.
Belästigungsprotokoll und LGTBI-Protokoll. Ab 50 Mitarbeitern sind Protokolle zur Prävention von sexueller Belästigung und geschlechtsbezogener Belästigung obligatorisch. Das LGTBI-Protokoll (Gesetz 15/2022) ist für dieselbe Unternehmensgröße obligatorisch. Diese Protokolle müssen nicht nur dokumentiert werden — sie müssen bekannt gemacht, in Schulungen thematisiert und in der Praxis angewendet werden. Ein rein formales Protokoll, das im Unternehmens-Intranet existiert, aber nie kommuniziert oder angewendet wurde, hat bei einer Beschwerde keine Schutzwirkung.
Hinweisgeberkanal (Gesetz 2/2023). Ab 50 Mitarbeitern ist die Implementierung eines sicheren internen Kanals für die Meldung von Regelverstößen obligatorisch. Der Kanal muss die Anonymität des Hinweisgebers schützen, Vergeltungsmaßnahmen verbieten und eine Untersuchung garantieren. Wir implementieren und verwalten diesen Kanal in Koordination mit dem Whistleblowing-Service.
Die Arbeitsinspektionsbehörde: Vorbereitung und Verteidigung
Die Inspección de Trabajo y Seguridad Social (ITSS) ist eine der aktivsten Inspektionsbehörden in Europa, gemessen an der Anzahl der Maßnahmen und der verhängten Sanktionen. Maßnahmen können aus verschiedenen Quellen entstehen: routinemäßige Brancheninspektionen, Arbeitnehmer- oder Gewerkschaftsbeschwerden, Verweisung durch Sozialgerichte oder Untersuchungen nach Unfällen am Arbeitsplatz.
Die Vorbereitung auf eine mögliche Inspektion ist die effektivste Art, die Sanktionsexposition zu reduzieren. Ein Unternehmen, das das Audit durchgeführt hat, die identifizierten Lücken behoben hat und die erforderliche Dokumentation griffbereit hat, befasst den Inspektor in einer grundlegend anderen Position als ein Unternehmen, das die Inspektion als ersten Kontakt mit seinen Compliance-Pflichten erlebt.
Wenn eine Inspektion bereits begonnen hat, vertreten wir das Unternehmen im gesamten Verfahren: Antworten auf Informationsanfragen, Kommentare zu Bußgeldbescheiden und gerichtliche Verteidigung wenn nötig. Im Bereich Arbeitsrecht verwalten wir auch ERE/ERTE-Verfahren und Einzelkündigungen, die Gegenstand von Inspektionsmaßnahmen werden können.
Koordination mit dem strafrechtlichen Compliance-Programm
Arbeitsrecht-Compliance und strafrechtliche Compliance überschneiden sich in einem wachsenden Bereich: Arbeitsunfälle mit strafrechtlicher Relevanz, Scheinselbständigkeit, die als Betrug gegenüber der Sozialversicherung qualifiziert werden kann, und schwere Diskriminierungen am Arbeitsplatz. Ein integrierter Ansatz, der beide Dimensionen berücksichtigt, ist erheblich effizienter als parallele Compliance-Programme. Unser Team koordiniert beide Rahmenwerke für Unternehmen, die eine umfassende arbeitsrechtliche und strafrechtliche Compliance-Abdeckung benötigen.
Echte Ergebnisse bei der Beschäftigungs-Compliance
Wir hatten das Arbeitszeiterfassungssystem eingerichtet, aber unsere Verträge stimmten nicht mit dem Tarifvertrag überein und der Gleichstellungsplan war seit zwei Jahren nicht registriert. BMC hat uns so gründlich vorbereitet, dass die Arbeitsaufsichtsinspektion keinerlei Bußgeldbescheide erzeugte. Wir wissen jetzt jederzeit genau, wo wir stehen.
Erfahrenes Team mit lokaler Expertise und internationaler Reichweite
Was unser Arbeitsrecht-Compliance-Service umfasst
Arbeitsrecht-Compliance-Audit
Umfassende Prüfung aller arbeitsrechtlichen Pflichten: Verträge, Tarifvertrag, Arbeitszeiterfassung, Gleichstellungsplan, Lohnregister, Belästigungsprotokolle, Telearbeitsvereinbarungen, Behindertenquote und Gefährdungsbeurteilung. Lückenbericht mit Sanktionsrisikoniveau für jedes identifizierte Problem.
Gleichstellungsplan & Lohnregister
Vollständige Erstellung des Gleichstellungsplans für verpflichtete Unternehmen: ausgehandelte Diagnose mit Arbeitnehmervertretern, Maßnahmen in allen Bereichen (Einstellung, Schulung, Vergütung, Vereinbarkeit, Belästigungsprävention), REGCON-Registrierung und jährliches Monitoring.
Belästigungs- & LGBTI-Protokolle
Gestaltung aller drei obligatorischen Protokolle mit klaren Handlungsverfahren, benannten Untersuchungspersonen, Lösungsfristen, Schutzmaßnahmen und Korrekturmaßnahmen. Unternehmensweite Kommunikation und Dokumentenablage.
Arbeitszeiterfassung & Telearbeitsvereinbarungen
Implementierung eines zuverlässigen, rechtskonformen Arbeitszeiterfassungssystems mit den erforderlichen Zugangs- und Aufbewahrungsverfahren. Erstellung und SEPE-Registrierung individualisierter Telearbeitsvereinbarungen gemäß Gesetz 10/2021.
Verteidigung bei Arbeitsaufsicht
Vorprüfung der Dokumentation, Anwesenheit bei Inspektionsverfahren, Erstellung von Einwänden gegen Bußgeldbescheide und Rechtsmittel vor der Arbeitsbehörde und Arbeitsgerichten.
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