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Vermögensteuer: IP und ITSGF legal mit der richtigen Struktur reduzieren

Planung für die spanische Vermögensteuer (IP) und die Solidaritätssteuer auf große Vermögen (ITSGF): Familienunternehmensfreibetrag, Holdingstrukturen, Beckham-Gesetz-Wechselwirkung und Wegzugsteuer.

100%
Familienunternehmensfreibetrag bei IP, wenn die Qualifikationsbedingungen erfüllt sind
3 Mio. €
Nettovermögensschwelle, die die nationale ITSGF auslöst
90+
Jährlich beratene vermögende Steuerpflichtige
4,8/5 bei Google · 50+ Bewertungen 25+ Jahre Erfahrung 5 Büros in Spanien 500+ Kunden
Frist Abhängig von der gesetzgeberischen Entscheidung

Solidaritätssteuer (ITSGF)

Die ITSGF neutralisiert regionale IP-Vergünstigungen für Vermögen über 3 Mio. EUR. Ihr vorübergehender Charakter kann sich weiterentwickeln — Vorsicht erfordert Planung unter der Annahme, dass eine Form der Vermögensbesteuerung bestehen bleibt

Schnellbewertung

Betrifft das Ihr Unternehmen?

Zahlen Sie jedes Jahr Vermögensteuer oder ITSGF, ohne analysiert zu haben, ob Ihre aktuelle Struktur optimal ist?

Erfüllt Ihr Familienunternehmen alle Qualifikationsbedingungen für den vollständigen IP-Freibetrag auf Beteiligungen?

Haben Sie, wenn Sie den steuerlichen Wohnsitz wechseln, die Wegzugsteuerkosten und die Vermögensteuer im Zielland berechnet?

Wissen Sie genau, welche Vermögenswerte in Ihrem Nachlass mit Ihrer aktuellen Struktur von IP befreit und welche steuerpflichtig sind?

0 von 4 Fragen beantwortet

Unser Ansatz

Unser Diagnostik- und Planungsprozess für die Vermögensteuer

01

Vermögensexpositions-Diagnostik

Wir berechnen die IP- und ITSGF-Bemessungsgrundlage unter der aktuellen Struktur, identifizieren befreite und nicht befreite Vermögenswerte und quantifizieren die jährliche Steuerbelastung und deren Trend in den letzten Jahren.

02

Identifizierung von Planungsinstrumenten

Wir bewerten die verfügbaren Instrumente: Familienunternehmensfreibetrag (Bedingungen und Lücken), Vermögensstrukturierung über eine Holdinggesellschaft, Hauptwohnsitzfreibetrag, Beckham-Gesetz-Wechselwirkung mit IP und steuerlicher Wohnsitzanalyse für große Vermögen.

03

Strategiegestaltung und Umsetzung

Wir gestalten und implementieren die optimale Struktur: Holding-Restrukturierung, Übertragung von Vermögenswerten in befreite Vehikel, Schuldenkapitalisierung und steuerliche Wohnsitzplanung mit Analyse der Wegzugsteuer nach Art. 95 bis LIRPF.

04

Jährliche Überwachung und Anpassung

Wir überprüfen die IP- und ITSGF-Belastung jährlich, überwachen regulatorische Änderungen und passen die Strategie an, wenn sich die Zusammensetzung des Vermögens ändert.

Die Herausforderung

Spanien ist eines der wenigen OECD-Länder, das eine jährliche Steuer auf das Nettovermögen von Einzelpersonen beibehält. Die regionale Vermögensteuer (IP) und die nationale Solidaritätssteuer auf große Vermögen (ITSGF) können für vermögende Personen eine wiederkehrende Jahresrechnung von Zehntausenden und für große Vermögen von Hunderttausenden von Euro bedeuten. Viele Steuerpflichtige nehmen diese Belastung als unvermeidbar hin, ohne die verfügbaren Planungsinstrumente analysiert zu haben.

Unsere Lösung

Wir analysieren die vollständige Vermögenssituation des Steuerpflichtigen und entwickeln die optimale Strategie zur Minimierung der IP- und ITSGF-Belastung im rechtlichen Rahmen. Von der Planung des Familienunternehmensfreibetrags bis zur Holdingstrukturierung und alternativen Wohnsitzanalyse bietet unser Team dokumentierte und nachhaltige Lösungen.

Die spanische Vermögensteuer (Impuesto sobre el Patrimonio, IP) ist eine jährliche Steuer auf das Nettovermögen von in Spanien ansässigen Personen (weltweites Vermögen) oder Nicht-Residenten (spanische Vermögenswerte), geregelt durch Gesetz 19/1991, mit einem persönlichen Mindeststeuerfreibetrag von 700.000 EUR und Sätzen, die je nach autonomer Gemeinschaft variieren; mehrere Gemeinschaften einschließlich Madrid wenden eine 100 %-Vergünstigung an. Die Solidaritätssteuer auf große Vermögen (ITSGF), durch Gesetz 38/2022 eingeführt, ist eine nationale Steuer für Nettovermögen über 3 Mio. EUR mit Sätzen von 1,7 %, 2,1 % und 3,5 %, die explizit darauf ausgelegt ist, regionale IP-Vergünstigungen zu neutralisieren und sicherzustellen, dass große Vermögen unabhängig vom Wohnsitz effektiv besteuert werden.

Spanien ist zusammen mit Norwegen und der Schweiz eines der wenigen entwickelten Länder, das eine jährliche Steuer auf das Nettovermögen von Einzelpersonen beibehält. Die kombinierte IP/ITSGF plus IRPF kann zu effektiven Grenzsteuersätzen von über 60 % auf Kapitalerträge für die größten Vermögen führen. Diese Situation ist keine unvermeidbare Realität — sie ist eine Planungsaufgabe, für die geeignete rechtliche Instrumente vorhanden sind.

Warum die spanische Vermögensteuer und ITSGF mit der richtigen Struktur vermeidbar sind

Die 2022 geschaffene Solidaritätssteuer auf große Vermögen (ITSGF, Gesetz 38/2022) wurde ausdrücklich dazu entwickelt, die 100 %-IP-Vergünstigungen zu neutralisieren, die Madrid und mehrere andere autonome Gemeinschaften etabliert hatten. Für Bewohner in diesen Gemeinschaften stellte die ITSGF effektiv die Vermögensbesteuerung auf Nettovermögen über 3 Mio. EUR wieder her — mit Sätzen von 1,7 % bis 3,5 % des Nettovermögens. Die Verfassungsmäßigkeit des ITSGF ist vor dem Verfassungsgericht angefochten; mehrere autonome Gemeinschaften haben Klage erhoben. Bis zur endgültigen Entscheidung empfehlen wir, unter der Annahme zu planen, dass eine Form der Vermögensbesteuerung bestehen bleibt.

Die verfügbaren Planungsinstrumente sind vielfältig und legal: Der Familienunternehmensfreibetrag nach Art. 4.Acht.Zwei des Gesetzes 19/1991 befreit Beteiligungen an Familienunternehmen vollständig, wenn die Qualifikationsbedingungen erfüllt sind. Eine gut gestaltete Holdingstruktur kann die IP-Bemessungsgrundlage erheblich reduzieren, wenn die Holding echte Leitungsfunktionen ausübt und die erforderliche wirtschaftliche Substanz aufweist. Das Beckham-Gesetz-Regime beschränkt die IP-Pflicht für Zuzügler auf in Spanien gelegene Vermögenswerte. Und für große Vermögen, die einen Wohnsitzwechsel erwägen, muss die Wegzugsteuer nach Art. 95 bis LIRPF sorgfältig kalkuliert werden.

Unser Diagnostik- und Planungsprozess für die Vermögensteuer

Unser Team beginnt mit einer vollständigen Vermögensexpositions-Diagnostik: Wir berechnen die IP- und ITSGF-Bemessungsgrundlage unter der aktuellen Struktur, identifizieren befreite und nicht befreite Vermögenswerte und quantifizieren die jährliche Steuerbelastung und ihren Trend über die vergangenen Jahre. Diese Diagnostik zeigt häufig, dass der Familienunternehmensfreibetrag unbeabsichtigt nicht korrekt angewandt wird — typischerweise weil die Vergütungsanforderung (mehr als 50 % der Beschäftigungs- und Wirtschaftseinkünfte) verletzt wird, wenn der Eigentümer seine aktive Beteiligung reduziert.

Auf Basis der Diagnostik identifizieren wir die anwendbaren Planungsinstrumente: Familienunternehmensfreibetrag (Qualifikationsbedingungen und Lücken), Vermögensstrukturierung über eine Holdinggesellschaft mit echter wirtschaftlicher Substanz, Hauptwohnsitzfreibetrag bis 300.000 EUR, Beckham-Gesetz-Wechselwirkung mit IP und steuerliche Wohnsitzanalyse für große Vermögen.

Anschließend gestalten und implementieren wir die optimale Strategie — Holding-Restrukturierung, Übertragung von Vermögenswerten in befreite Vehikel, Schuldenkapitalisierung und steuerliche Wohnsitzplanung mit vollständiger Wegzugsteueranalyse — und überprüfen diese jährlich angesichts regulatorischer Änderungen und Veränderungen in der Vermögenszusammensetzung. Wir koordinieren mit dem Steuerplanungs-Team, um sicherzustellen, dass die Optimierung der Vermögensteuer nahtlos in die Gesamtstrategie integriert ist.

Rechtsrahmen: Gesetz 19/1991, Gesetz 38/2022 und Familienunternehmensfreibetrag

Die Vermögensteuer ist durch Gesetz 19/1991 geregelt. Die autonomen Gemeinschaften haben umfassende normative Kompetenz zur Festlegung von Steuerskalierungen, Ermäßigungen und Vergünstigungen: Madrid und viele andere Gemeinschaften haben eine 100 %-Vergünstigung eingeführt, was die IP für ihre Einwohner effektiv auf null setzt.

Der ITSGF wurde durch Gesetz 38/2022 als staatliche Steuer für Vermögen über 3 Mio. EUR geschaffen, mit Sätzen von 1,7 %, 2,1 % und 3,5 % nach Tranchen, und gilt subsidiär dort, wo die IP niedriger ist. Seine anfänglich zweijährige Laufzeit steht unter parlamentarischer Entscheidung für 2025 und folgende Jahre.

Der Familienunternehmensfreibetrag bei IP ist in Art. 4.Acht.Zwei des Gesetzes 19/1991 geregelt. Er setzt voraus, dass die Einheit eine echte wirtschaftliche Tätigkeit ausübt (sie darf keine Gesellschaft sein, die hauptsächlich nicht betriebliche Vermögenswerte verwaltet), dass der Steuerpflichtige eine Mindestbeteiligung hält (5 % individuell oder 20 % mit Familie) und dass er effektive Leitungsfunktionen ausübt, die mit einer Vergütung verbunden sind, die mehr als 50 % seiner Gesamteinkünfte aus Beschäftigung und wirtschaftlicher Tätigkeit ausmacht. Der letzte Aspekt wird am häufigsten unbeabsichtigt verletzt.

Konkrete Ergebnisse bei der IP- und ITSGF-Planung: 60-80 % Reduzierung der Vermögensteuerbelastung

  • Präzise Vermögensexpositions-Diagnostik mit genauer IP- und ITSGF-Quantifizierung, bevor strukturelle Änderungen vorgeschlagen werden: keine Überraschungen am Jahresende.
  • Familienunternehmensfreibetragsplanung: Überprüfung aller drei Qualifikationsbedingungen und Gestaltung der Unternehmensstruktur zur nachhaltigen Aufrechterhaltung dieser Bedingungen, einschließlich des Vergütungsprofils der Direktoren.
  • Holding-Restrukturierung mit echter wirtschaftlicher Substanzdokumentation, die einer AEAT-Überprüfung standhält.
  • Wegzugsteueranalyse für große Vermögen, die eine Umsiedlung erwägen: Art. 95 bis LIRPF-Berechnung, Aufschubmechanismen für EU/EWR-Übertragungen und vergleichende Gesamtsteuerbelastung in Zielländern.
  • Jährliche Überwachung der IP- und ITSGF-Belastung und proaktive Anpassung der Strategie, wenn sich die Vermögenszusammensetzung oder das regulatorische Umfeld ändern.

Der Familienunternehmensfreibetrag bei IP ist das mächtigste Planungsinstrument für Unternehmenseigentümer. Wenn Beteiligungen an Betriebsunternehmen vollständig freibetragt sind, sinkt die IP-Bemessungsgrundlage drastisch. Der Freibetrag ist vollständig — nicht partiell — was ihn zu einem der wirkungsvollsten Instrumente in Spanien macht. Aber er ist nicht automatisch: Er erfordert, dass die Einheit eine echte wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, dass der Steuerpflichtige die Mindestbeteiligung hält und dass die Vergütungsanforderung kontinuierlich erfüllt wird. Die häufigste unbeabsichtigte Verletzung tritt auf, wenn ein Unternehmenseigentümer seine aktive Beteiligung reduziert oder sich formal zurückzieht, ohne das Vergütungsprofil neu zu strukturieren.

Die Schaffung des ITSGF im Jahr 2022 bedeutete einen Wandel der Rahmenbedingungen für Einwohner in autonomen Gemeinschaften, die 100 %-IP-Vergünstigungen eingeführt hatten. Die Absicht des Gesetzgebers war klar: dass das Vermögen großer Vermögen effektiv besteuert wird, unabhängig vom Wohnsitz. Die Debatte über die Verfassungsmäßigkeit des ITSGF ist noch anhängig, aber Umsicht empfiehlt, unter der Hypothese zu planen, dass der Steuerdruck — oder eine gleichwertige Form davon — bestehen bleibt.

Die Wegzugsteuer nach Art. 95 bis LIRPF ist die Einschränkung, die die scheinbar einfachste Lösung begrenzt: den Steuerwohnsitz zu wechseln. Wenn ein Steuerpflichtiger relevante Gesellschaftsbeteiligungen mit erheblichen latenten Gewinnen hält (Beteiligung über 25 % oder Wert über 4 Mio. EUR), können die Steuerkosten des Umzugs beträchtlich sein. Es gibt jedoch Aufschub- und Planungsmechanismen, die einen Umzug mit vertretbaren Kosten ermöglichen können. Unser Team aus Steuerplanungsspezialisten und Experten für Nicht-Residentensteuer führt die integrierte Analyse aller dieser Dimensionen durch, um einen vollständigen, ehrlichen Fahrplan zu liefern.

Für Nicht-Residenten mit Vermögen in Spanien — am häufigsten Immobilien — gilt IP für spanische Vermögenswerte ohne den Vorteil des persönlichen Mindeststeuerfreibetrags, der Residenten zur Verfügung steht. Die Nicht-Residentensteuer und IP-Planung für ausländische Investoren mit spanischen Immobilienportfolios ist ein Spezialgebiet, in dem die Wechselwirkung zwischen IRNR, IP und ISD ganzheitlich verwaltet werden muss — eine Koordination, die unser integriertes Steuerteam sicherstellt.

Die Planung der Erbschaft- und Schenkungsteuer (ISD) für Vermögen ist eng mit der IP/ITSGF-Planung verbunden. Eine Holdingstruktur, die für die IP optimiert ist, muss auch hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die ISD analysiert werden: Die Bewertung von Gesellschaftsanteilen für ISD-Zwecke, die Anwendbarkeit von Familienbusiness-Vergünstigungen bei ISD und die Planung von Schenkungen unter Lebenden vs. Erbschaften sind Aspekte, die gleichzeitig und kohärent mit der IP-Planung behandelt werden müssen. Unser Erbschaft- und Nachfolgeplanungs-Team arbeitet direkt mit dem Vermögensteuer-Spezialisten zusammen, wenn beide Dimensionen gleichzeitig relevant sind.

Für Steuerpflichtige unter dem Beckham-Gesetz-Regime (Sonderregime für Zuzügler, reguliert durch Art. 93 LIRPF) bietet die IP-Begrenzung auf in Spanien gelegene Vermögenswerte einen erheblichen Vorteil: Auslandsvermögen (Finanzanlagen, Immobilien in anderen Ländern, ausländische Unternehmensbeteiligungen) unterliegt in Spanien keiner Vermögensbesteuerung. Dies ist besonders relevant für hochvermögende Expatriates, die erhebliche Auslandsvermögen halten. Die Interaction mit ITSGF muss jedoch ebenfalls analysiert werden, da die ITSGF auch für Beckham-Regime-Steuerpflichtige für ihr spanisches Vermögen gilt. Unser Beckham-Gesetz-Team koordiniert diese Analyse im Rahmen des Gesamtberatungspakets für neu zugezogene Führungskräfte und Unternehmer.

Referenzen

Konkrete Ergebnisse bei der IP- und ITSGF-Planung: 60-80 % Reduzierung der Vermögensteuerbelastung

Als ich verstand, dass die ITSGF Madrids IP-Vergünstigung neutralisierte, begann ich, Optionen zu erkunden. BMC gestaltete eine Struktur, die den Familienunternehmensfreibetrag maximiert und unsere jährliche Vermögensteuerrechnung um über 70 % reduziert hat. Vollständig legal und vollständig dokumentiert — genau das, was wir brauchten.

Valero Real Estate Group S.L.
Vorsitzende

Erfahrenes Team mit lokaler Expertise und internationaler Reichweite

Ergebnisse

Was unser Planungsservice für die Vermögensteuer und Solidaritätssteuer auf große Vermögen umfasst

IP/ITSGF-Belastungsberechnung und Diagnostik

Quantifizierung der IP- und ITSGF-Bemessungsgrundlage unter der aktuellen Struktur mit Identifizierung befreiter, nicht befreiter und potenziell optimierbarer Vermögenswerte.

Familienunternehmensfreibetragsplanung

Überprüfung der Qualifikationsbedingungen für den vollständigen Freibetrag auf Familienunternehmensbeteiligungen und Gestaltung der Unternehmensstruktur zur Aufrechterhaltung dieser Bedingungen.

Holdingstrukturierung

Gestaltung der Holding-Architektur zur Optimierung der Vermögensbelastung: wirtschaftliche Substanz, echte Tätigkeit und Familienunternehmen-Qualifikation.

Steuerlicher Wohnsitz und Wegzugsteueranalyse

Bewertung von steuerlichen Wohnsitzalternativen für große Vermögen mit Art. 95 bis LIRPF-Wegzugsteuerberechnung und vergleichender Gesamtsteuerbelastung in alternativen Ländern.

Beckham-Gesetz und Sonderregime-Wechselwirkung

Analyse der Wechselwirkung zwischen dem Expatriate-Regime (Beckham-Gesetz), IP und ITSGF für Steuerpflichtige, die dieses Regime anwenden oder in Betracht ziehen.

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Ansprechpartner

Lucia Mendez Ortega

Mitarbeiterin – Steuerabteilung

FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Vermögensteuer und ITSGF in Spanien

Die Vermögensteuer (Impuesto sobre el Patrimonio, IP) ist eine an die autonomen Gemeinschaften abgetretene Steuer, die über eine breite Kapazität zur Regulierung von Sätzen, Abzügen und Vergünstigungen verfügen. Madrid und viele andere Gemeinschaften haben 100 %-Vergünstigungen etabliert, was die Steuer effektiv auf null senkt. Die ITSGF ist eine 2022 geschaffene staatliche Steuer, die Vermögen über 3 Mio. EUR besteuert und speziell dazu entwickelt wurde, regionale Vergünstigungen zu neutralisieren.
Familienunternehmensbeteiligungen sind von der IP befreit, wenn dieselben Bedingungen wie für die ISD erfüllt sind: echte wirtschaftliche Tätigkeit der Einheit, Mindestbeteiligung (5 % individuell oder 20 % mit Familie) und Ausübung effektiver Leitungsfunktionen mit einer Vergütung, die mehr als 50 % der Beschäftigungs- und Geschäftseinkünfte des Steuerpflichtigen ausmacht. Der Freibetrag ist total (nicht partiell), was ihn zu einem der mächtigsten Planungsinstrumente für Unternehmenseigentümer in Spanien macht.
Eine gut gestaltete Holding kann die IP-Belastung auf verschiedene Weisen verbessern. Wenn die Holding echte Leitungsfunktionen über Tochtergesellschaften mit der erforderlichen wirtschaftlichen Substanz ausübt, kann sie sich als Familienunternehmen qualifizieren und ihre Anteile werden befreit.
Steuerpflichtige unter dem Sonderregime für Zuzügler (Beckham-Gesetz) sind nur für Vermögenswerte und Rechte, die sich in spanischem Hoheitsgebiet befinden, IP-pflichtig, nicht für ihr weltweites Vermögen. Dies ist ein erheblicher Vorteil für Expatriates mit beträchtlichem Auslandsvermögen.
Art. 95 bis LIRPF sieht vor, dass ein Steuerpflichtiger, der den steuerlichen Wohnsitz in Spanien verliert, IRPF auf die latenten Gewinne aus bedeutenden Unternehmensbeteiligungen (Beteiligung über 25 % oder Wert über 4 Mio. EUR) zahlen muss. Die Wegzugsteuer kann in bestimmten Fällen (Übertragung in einen anderen EU/EWR-Staat) aufgeschoben oder in Raten gezahlt werden.
Nicht-Residenten werden unter IP für Vermögenswerte und Rechte besteuert, die sich in spanischem Hoheitsgebiet befinden oder dort auszuüben oder zu erfüllen sind. Immobilien in Spanien sind der häufigste Fall.
Der Wechsel des steuerlichen Wohnsitzes ist eine Entscheidung von großer Tragweite, die weit über IP hinausgeht: Sie betrifft IRPF, ISD, ITSGF und das persönliche und familiäre Leben. Für Vermögen über 10 Mio. EUR kann die potenzielle Ersparnis wirtschaftlich eine Umsiedlung rechtfertigen; aber die Analyse muss die Wegzugsteuer, die Vermögensteuer des Ziellandes, Lebenshaltungskosten, familiäre und berufliche Bindungen und die langfristige Nachhaltigkeit der Änderung einschließen.
Neben dem Familienunternehmensfreibetrag befreit die IP: den Hauptwohnsitz bis zu 300.000 EUR, Vermögenswerte, die zum spanischen oder regionalen kulturellen Erbe gehören, geistige Eigentumsrechte, solange sie vom ursprünglichen Autor gehalten werden, und Rentenplanansprüche.
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