Unternehmensimmigration: Internationale Talentmobilität leicht gemacht
Arbeitserlaubnisbearbeitung, Visaverwaltung und internationale Mobilitätslösungen für die Talente Ihres Unternehmens.
Betrifft das Ihr Unternehmen?
Wird eine Schlüsseleinstellung oder ein Führungskräftetransfer derzeit aufgrund einer Immigrationskomplexität verzögert, die Sie intern nicht lösen können?
Haben Sie einen systematischen Prozess zur Verfolgung von Erlaubniserneuerungen, bevor sie ablaufen und das Risiko einer illegalen Beschäftigung erzeugen?
Sind internationale Entsandte nach Spanien sich des Beckham-Gesetz-Steuerregimes und seiner Antragsfristen bewusst?
Ist Ihr Unternehmen bei der Sozialversicherung für alle Mitarbeiter mit Nicht-EU-Arbeitserlaubnissen compliant?
0 von 4 Fragen beantwortet
Unser Unternehmensimmigrationsprozess
Situationsbewertung
Wir analysieren das Profil des Kandidaten, die anwendbaren Vorschriften und den für jeden Fall am besten geeigneten Immigrationsweg.
Antragsvorbereitung
Wir sammeln und bereiten alle erforderlichen Dokumente vor, einschließlich Übersetzungen, Apostillen und obligatorischer Zertifikate.
Einreichung und Verfolgung
Wir reichen den Antrag bei den zuständigen Behörden ein und verfolgen den Fall aktiv bis zur Entscheidung.
Unterstützung nach Genehmigung
Wir helfen bei der Erlangung der NIE, der Sozialversicherungsregistrierung, der Gemeinderegistrierung und zukünftigen Verlängerungen, um den laufenden Rechtsstatus des Mitarbeiters zu gewährleisten.
Die Herausforderung
Internationale Talente anzuziehen ist ein Wettbewerbsvorteil, aber der Immigrationsbürokratismus kann diesen zum Albtraum machen. Unvorhersehbare Fristen, sich ändernde Anforderungen und das Risiko von Ablehnungen gefährden Schlüsseleinstellungen und bedrohen die Kontinuität strategischer Projekte.
Unsere Lösung
Wir übernehmen den gesamten Immigrationsprozess für Ihre internationalen Mitarbeiter und Führungskräfte. Von der Erlangung des ersten Visums bis zu Verlängerungen und Familienzusammenführungen kümmern wir uns um den gesamten Papierkram, damit Ihr Unternehmen globale Talente ohne Unterbrechung einbinden kann.
Die Unternehmensimmigration in Spanien wird primär durch Gesetz 14/2013 zur Unterstützung von Unternehmern und Internationalisierung geregelt, das schnell bearbeitbare Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse für hochqualifizierte Fachkräfte, Investoren, Unternehmer und unternehmensinterne Transferees eingeführt hat. Für Nicht-EU-Bürger wird der Standard-Arbeitserlaubnisrahmen durch Organgesetz 4/2000 über die Rechte und Freiheiten von Ausländern in Spanien und Königliches Dekret 557/2011 geregelt. Unternehmensinterne Transfers innerhalb multinationaler Konzerne werden auch durch EU-Richtlinie 2014/66/EU (ICT-Richtlinie) erleichtert. Das spanische Visum für digitale Nomaden (Gesetz 28/2022) fügt einen weiteren Weg für Fernarbeitnehmer hinzu.
Internationale Talentmobilität ist ein entscheidender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit globaler Unternehmen. Unser Unternehmensimmigrationsteam beseitigt bürokratische Hürden, damit Ihr Unternehmen die besten Fachleute unabhängig von ihrer Nationalität einbinden kann — mit einer Genehmigungsrate von 98 % beim ersten Antrag.
Unternehmensimmigration als Talentstrategie
Die Fähigkeit, global zu rekrutieren, ist nicht mehr ein Privileg multinationaler Konzerne — sie ist eine Grundvoraussetzung für jedes Unternehmen, das um Spezialtalente in Bereichen von Technologie über Life Sciences bis hin zu Finanzen und kreativen Industrien konkurriert. Das spanische Immigrationssystem bietet mehrere Wege für ausländische Fachkräfte, deren Navigation jedoch spezielles Wissen erfordert.
Unser Unternehmensimmigrationsservice ist für Unternehmen aufgebaut, nicht nur für Einzelpersonen. Wir verwalten gesamte Kohorten von Erlaubnisanträgen gleichzeitig, pflegen ein Tracking-System für Verlängerungsfristen und beraten HR- und People-Teams beim Aufbau immigrations-complianter Onboarding-Prozesse. Fehler in der Dokumentation oder die Wahl des falschen Immigrationswegs können die Einarbeitung eines Führungskräftetransfers um Monate verzögern — mit direkten Auswirkungen auf strategische Projekte.
Der innerbetriebliche Transfer (ICT): Das Schlüsselinstrument für multinationale Konzerne
Für multinationale Konzerne mit Tochtergesellschaften in Spanien ist die Genehmigung für innerbetriebliche Transfers (ICT — Intra-Corporate Transfer) der effizienteste Weg für die Mobilität von Führungskräften, Spezialisten und Auszubildenden. Die ICT-Genehmigung ermöglicht es, einen Mitarbeiter eines ausländischen Gruppenunternehmens mit einer schnelleren Bearbeitung als bei der regulären Arbeitserlaubnis in die spanische Tochtergesellschaft zu versetzen — mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren (verlängerbar).
Die Voraussetzungen sind: eine Mindestarbeitsverhältnis von drei Monaten beim ausländischen Gruppenunternehmen, ein Arbeitsvertrag mit dem spanischen Empfängerunternehmen und ein Profil als Führungskraft, Spezialist oder Auszubildender. Bei korrekter Verwaltung kann die Bearbeitung in 20 bis 30 Werktagen abgeschlossen werden.
Der entscheidende Vorteil des ICT gegenüber der regulären Arbeitserlaubnis ist das Fehlen der Prüfung der nationalen Beschäftigungslage — das Unternehmen muss nicht nachweisen, dass keine nationalen Kandidaten für die Stelle verfügbar sind, was eines der häufigsten Hindernisse bei regulären Arbeitsgenehmigungsverfahren beseitigt. Wir koordinieren ICT-Verfahren mit dem Bereich Arbeitsrecht und der Gesellschaftsverwaltung, damit der Transfer aus jeder Perspektive reibungslos verläuft.
Die richtigen Immigrationswege für jedes Profil
Die Zuweisung des Kandidaten zum richtigen Immigrationsweg ist die kritischste Entscheidung bei jedem Erlaubnisantrag. Wir bewerten jeden Fall anhand des vollständigen Menüs verfügbarer Optionen:
ICT-Transfers für konzerninterne Bewegungen von Führungskräften und Spezialisten — schnellste Bearbeitung, kein Erfordernis der Prüfung der nationalen Beschäftigungslage.
EU Blue Card für hochqualifizierte Fachkräfte mit Hochschulabschluss oder gleichwertiger Erfahrung — günstige Mobilitätsbedingungen innerhalb der EU, erleichterte Familienzusammenführung.
Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte nach Gesetz 14/2013 — für Führungskräfte, spezialisiertes Fachpersonal und Absolventen renommierter Universitäten, mit beschleunigter Bearbeitung und bevorzugten Konditionen.
Visum für digitale Nomaden nach Gesetz 28/2022 — für Fernarbeitnehmer, die für ausländische Unternehmen arbeiten und in Spanien wohnen möchten; erfordert den Nachweis eines Mindesteinkommens und einer Fernarbeit- oder Berufsbeziehung.
Startup-Unternehmer-Genehmigung nach dem Startup-Gesetz (Gesetz 28/2022) — für Gründer, die ein innovatives Geschäftsprojekt in Spanien entwickeln, mit zweijähriger Anfangslaufzeit.
Beckham-Gesetz: Steuerliche Koordinierung für internationale Führungskräfte
Ein wesentlicher Aspekt in der Entscheidung internationaler Führungskräfte für einen Umzug nach Spanien ist die Steuerbelastung. Das Sondersteuerregime für entsandte Arbeitnehmer — bekannt als Beckham-Gesetz (Art. 93 LIRPF) — ermöglicht es Personen, die ihren Wohnsitz aus beruflichen Gründen nach Spanien verlegen, während der ersten sechs Jahre nur spanische Einkommensquellen mit einem Pauschalsatz von 24 % zu versteuern, anstatt nach weltweit erzieltem Einkommen zu progressiven Sätzen besteuert zu werden, die 47 % überschreiten können.
Wir koordinieren die Immigrationsbearbeitung mit der Steuerberatung für nicht ansässige Personen und der Steuerplanung, damit die Ankunft der Führungskraft vom ersten Tag an optimal ist — immigrationsrechtlich wie steuerlich.
Alternativen zur Golden Visa nach deren Abschaffung 2025
Die Abschaffung der Immobilienvariante der Golden Visa im April 2025 (Organgesetz 1/2025) hat viele internationale Investoren auf alternative Aufenthalts- und Investitionswege in Spanien hingewiesen. Die weiterhin gültigen Optionen umfassen:
Investition in öffentliche Staatsanleihen über 2.000.000 EUR — verleiht dem Investor und seiner Familie das Aufenthaltsrecht ohne die Notwendigkeit, ein gesellschaftsrechtliches Vehikel in Spanien zu errichten.
Investition in Geschäftstätigkeit von allgemeinem Interesse — das Gesetz 14/2013 ermöglicht das Investor-Visum für Personen, die eine Unternehmensinvestition tätigen, die Arbeitsplätze in Spanien schafft, eine relevante sozioökonomische Wirkung hat oder einen relevanten Beitrag zu wissenschaftlicher und technologischer Innovation leistet.
Visum für digitale Nomaden — für Nicht-EU-Bürger, die remote für ausländische Unternehmen oder Kunden arbeiten, ist dieses Visum die agilste Alternative geworden. Bei vollständiger Dokumentation kann die Bearbeitung in ein bis drei Monaten abgeschlossen werden.
Wir beraten zu den am besten geeigneten Alternativen in Verbindung mit der gesamten Steuerplanung und der Vermögenssteuer für Investoren und Nicht-Residenten.
Compliance: Das unterschätzte Risiko
Immigrations-Compliance geht nicht nur um die anfängliche Erlaubnis. Sponsorunternehmen haben laufende Pflichten: Aufrechterhaltung der Beschäftigungsbedingungen, auf deren Grundlage die Erlaubnis erteilt wurde, Meldung von Änderungen in der Situation des Mitarbeiters an die Immigrationsbehörden und Verlängerung von Erlaubnissen vor Ablauf. Ein Unternehmen, das diese Pflichten vernachlässigt, riskiert Bußgelder und den Verlust der Sponsorstatus-Berechtigung.
Wir bieten Compliance-Retainer für Unternehmen mit mehreren ausländischen Mitarbeitern an — ein proaktives Tracking-System für Verlängerungsfristen, kombiniert mit periodischen Compliance-Reviews, die sicherstellen, dass das Unternehmen seinen laufenden Pflichten als Sponsor ausländischer Arbeitnehmer nachkommt. Die Koordination mit dem HR-Management gewährleistet, dass Immigrations-Compliance in die Onboarding-Prozesse des Unternehmens integriert ist.
Unterstützung über die Erlaubniserteilung hinaus
Ein Mitarbeiter, dessen Erlaubnis genehmigt ist, der aber kein Bankkonto eröffnen, sich nicht bei der Sozialversicherung anmelden oder seine Kinder nicht in der Schule anmelden kann, ist kein produktiv arbeitender Mitarbeiter. Unsere Post-Genehmigungsunterstützung umfasst jeden praktischen Schritt des Niederlassungsprozesses: NIE-Ausstellung, Sozialversicherungsregistrierung, Gemeinderegistrierung (empadronamiento) und praktische Orientierung zum Leben in Spanien. Wir koordinieren auch die Familienzusammenführung parallel zum Haupterlaubnisantrag, um sicherzustellen, dass die gesamte Familiensituation vom ersten Moment an geregelt ist — denn eine Führungskraft, die ihre Familie nicht mitbringen kann, wird kaum einem längeren Auslandseinsatz zustimmen.
Echte Ergebnisse bei der internationalen Talentmobilität
Wir haben unser Ingenieurteam aus drei Ländern gleichzeitig erweitert. BMC verwaltete alle sechs Erlaubnisanträge parallel, übernahm Übersetzungen und Apostillen und lieferte Genehmigungen innerhalb von sechs Wochen. Was unser HR-Team Monate zur Koordinierung gebraucht hätte, war vollständig von unseren Schultern genommen.
Erfahrenes Team mit lokaler Expertise und internationaler Reichweite
Was unser Unternehmensimmigrations-Service umfasst
Arbeitserlaubnisse & Visa
Vollständige Bearbeitung von Arbeitererlaubnissen, ICT-Transfers, EU Blue Cards, Genehmigungen für hochqualifizierte Fachkräfte, Visa für digitale Nomaden und Genehmigungen für Startup-Unternehmer.
Aufenthalt für Investoren
Beratung zu Aufenthaltsalternativen für Investoren nach der Abschaffung des Golden Visa für Immobilien (April 2025). Wir verwalten Finanzinvestitionswege, Geschäftsprojektförderung und Übergangsstrategien für bestehende Golden-Visa-Inhaber.
Familienzusammenführung
Bearbeitung von Familienzusammenführungsanträgen für Ehepartner, Kinder und abhängige Verwandte von Erlaubnisinhabern nach dem allgemeinen und EU-Bürger-Regime.
Erlaubnisverlängerungen & Compliance
Proaktive Verfolgung und Verlängerung aller bestehenden Erlaubnisse mit Compliance-Reviews, um sicherzustellen, dass Unternehmen laufende Pflichten als Sponsor ausländischer Arbeitnehmer erfüllen.
NIE, Registrierung & Niederlassung
Unterstützung bei NIE-Anträgen, Sozialversicherungsregistrierung, Gemeinderegistrierung (empadronamiento) und allen administrativen Schritten nach der Erlaubniserteilung.
Ergebnisse, die für sich sprechen
Einziehung eines gewerblichen Forderungsportfolios
92 % Portfolioeinziehung in 4 Monaten, mit außergerichtlichen Einigungen in 78 % der Fälle.
Umfassende arbeitsrechtliche Verteidigung für ein industrielles Unternehmen
100 % günstige Ergebnisse: 5 vorteilhafte Einigungen und 3 vollständig bestätigte Gerichtsurteile.
DSGVO-Compliance-Programm für eine Krankenhausgruppe: von der Untersuchung zur vollständigen Compliance
AEPD-Untersuchung ohne Sanktion abgeschlossen. Vollständige DSGVO-Compliance in allen Gruppenstandorten innerhalb von 6 Monaten erreicht.
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Häufig gestellte Fragen zur Unternehmensimmigration in Spanien
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