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Von Spanien aus für die Welt arbeiten: Ihr vollständiger Leitfaden zum Digital-Nomad-Visum

Vollständiger Leitfaden zum spanischen Digital-Nomad-Visum (2026): Einkommensanforderungen, Antragsverfahren, Beckham-Gesetz-Kompatibilität und steuerliche Implikationen für Fernarbeiter und Freiberufler.

Das Problem

Der Aufstieg der Fernarbeit hat eine Generation von Fachleuten hervorgebracht, die mit einer guten Internetverbindung und einem zuverlässigen Rechtsrahmen überall leben können. Spanien — mit seinem Klima, seiner Infrastruktur, seiner Lebensqualität und seiner Zeitzone — ist konsequent ein erstklassiges Ziel. Dennoch stoßen viele Fernarbeiter, die sich in Spanien niederlassen möchten, auf eine frustrierende Realität: Sie reisen mit einem Touristenvisum ein, überschreiten die 90-Tage-Schengen-Grenze ohne legale Genehmigung und geraten in eine unregelmäßige Situation, die bei allem Schwierigkeiten schafft — vom Eröffnen eines Bankkontos bis zum Mieten einer Wohnung. Andere recherchieren das Digital-Nomad-Visum auf eigene Faust und sind verwirrt von den Einkommensanforderungen, der Beckham-Gesetz-Interaktion, dem Unterschied zwischen Visum und Aufenthaltsgenehmigung und ob ihre Freiberufler-Einkommensstruktur tatsächlich qualifiziert. Das Ergebnis ist entweder illegaler Aufenthalt oder der völlige Verzicht auf Spanien.

Unsere Lösung

Das spanische Digital-Nomad-Visum (offiziell Visa para Teletrabajadores de Caracter Internacional) wurde durch das Startups-Gesetz (Ley 28/2022) speziell für dieses Profil geschaffen. Bei BMC haben wir dutzende solcher Anträge seit Inkrafttreten des Visums im Januar 2023 bearbeitet. Wir prüfen Ihre Berechtigung, beraten zur optimalen Einkommensdokumentationsstrategie, bereiten alle erforderlichen Unterlagen vor, beurteilen, ob Sie gleichzeitig mit dem Visum das Beckham-Gesetz-Steuerregime beantragen sollten, und verwalten den gesamten Prozess mit dem spanischen Konsulat oder der UGE-CE je nach Ihrem Standort.

Vorgehen

Wie wir vorgehen

1

Berechtigungsprüfung und Steuerstrategie

Wir bestätigen, ob Sie die Einkommensschwelle erfüllen (200 % des spanischen Mindestlohns, ca. 3.000 Euro pro Monat), die Anforderung an die Dauer der Fernarbeit (mindestens drei Monate für den Konsularvisumsweg) und die 80-%-Auslandseinkommensregel. Parallel analysieren wir, ob das Beckham-Gesetz-Regime vorteilhaft wäre, und modellieren den effektiven Steuersatz unter dem regulären und dem Beckham-Regime für Ihr spezifisches Einkommensniveau.

2

Dokumentenvorbereitung

Wir bereiten und beglaubigen alle erforderlichen Unterlagen vor: Arbeitsvertrag oder Kundendienstvereinbarungen zur Bestätigung der Fernarbeit, Arbeitgeberbescheinigungsschreiben, Kontoauszüge mit Einkommenshistorie, Führungszeugnis mit Apostille, umfassende private Krankenversicherung und Nachweis einer Unterkunft in Spanien.

3

Antragseinreichung

Wenn Sie sich außerhalb Spaniens befinden, reichen wir den Visumantrag beim spanischen Konsulat in Ihrem Wohnsitzland ein. Wenn Sie bereits legal in Spanien sind (mit Touristenvisum oder unter einem anderen Permit), reichen wir die Aufenthaltsgenehmigung für internationale Telearbeiter bei der zuständigen Behörde ein (UGE-CE für die meisten Antragsteller). Wir verwalten alle Kommunikationen und antworten auf Anfragen nach zusätzlichen Informationen.

4

Beckham-Gesetz-Antrag und Verlängerungen

Sobald Ihr Visum oder Ihre Genehmigung erteilt wurde, reichen wir den Antrag auf das Beckham-Gesetz-Sonderregime bei der spanischen Steuerbehörde (AEAT) innerhalb des verbindlichen Sechsmonatsfensters ein. Anschließend verwalten wir jährliche Verlängerungen Ihrer Aufenthaltsgenehmigung und der Beckham-Gesetz-Registrierung und sorgen für Kontinuität während der sechs Jahre des Leistungszeitraums.

24%
Pauschaler Einkommensteuersatz unter dem Beckham-Gesetz
~3.000 €
Monatliches Mindesteinkommen erforderlich (2026)
3
Jahre Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsgenehmigung (verlängerbar)

Ich bin UX-Designerin und arbeite für drei US-Unternehmen. BMC hat meinen Digital-Nomad-Visum- und Beckham-Gesetz-Antrag gleichzeitig bearbeitet. Fünf Monate später war ich legal in Barcelona ansässig und zahlte 24 % statt des 47-%-Spitzensatzes, den ich als regulärer spanischer Einwohner gezahlt hätte. Der gesamte Prozess war unkompliziert.

Kira Johansson UX-Designerin und Beraterin, Privatkundin, Schweden

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Was ist das spanische Digital-Nomad-Visum?

Das Visa para Teletrabajadores de Caracter Internacional — allgemein bekannt als Digital-Nomad-Visum — wurde durch die Ley 28/2022, Spaniens Startups-Gesetz, eingeführt und trat im Januar 2023 in Kraft. Es ist Spaniens rechtliche Anerkennung, dass ein bedeutendes und wachsendes Segment der globalen Belegschaft ihre beruflichen Tätigkeiten von überall auf der Welt ausüben kann und dass Spanien diese Bevölkerungsgruppe anziehen möchte.

Anders als ein Standard-Touristenvisum, das Ihren Aufenthalt auf 90 Tage in jedem 180-Tage-Zeitraum innerhalb des Schengen-Raums begrenzt, bietet das Digital-Nomad-Visum einen echten Rechtsstatus: das Recht, bis zu einem Jahr (über das Konsularvisum) oder drei Jahre (über die Aufenthaltsgenehmigung) in Spanien zu wohnen, mit dem Recht auf Verlängerung und schließlich auf Qualifikation für den EU-Langzeitaufenthalt.

Wichtigste Berechtigungsanforderungen

Um sich für das Digital-Nomad-Visum zu qualifizieren, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:

Fernarbeitsdokumentation: Sie müssen nachweisen können, dass Ihre Arbeit aus der Ferne ausgeführt wird. Angestellte benötigen einen Brief ihres Arbeitgebers, der bestätigt, dass der Arbeitsvertrag Fernarbeit erlaubt und dass der Arbeitgeber außerhalb Spaniens ansässig ist. Freiberufler benötigen Dienstleistungsverträge oder Rechnungen, die laufende Berufsbeziehungen mit Kunden außerhalb Spaniens belegen.

Arbeitshistorie: Mindestens drei Monate kontinuierliche Fernarbeit für den Konsularvisumsweg; mindestens ein Jahr für die Aufenthaltsgenehmigung von innerhalb Spaniens.

Einkommensschwelle: Mindestens 200 % des spanischen SMI — ca. 2.800–3.000 Euro pro Monat im Jahr 2026. Mindestens 80 % Ihres Einkommens muss aus außerhalb Spaniens stammen.

Private Krankenversicherung: Umfassender Schutz, der in Spanien für die gesamte Dauer Ihrer Genehmigung gilt.

Einwandfreies Führungszeugnis: Bescheinigung aus Ihrem Wohnsitz- und Herkunftsland, mit Apostille sofern zutreffend.

Der Beckham-Gesetz-Vorteil

Einer der überzeugendsten Gründe, Ihren Status über das Digital-Nomad-Visum zu formalisieren anstatt einfach als Tourist zu bleiben, ist der Zugang zum Beckham-Gesetz-Sondersteuerregime. Dieses Regime erlaubt qualifizierten Personen, einen Pauschalsteuersatz von 24 % auf spanische Einkommensquellen für bis zu sechs Jahre zu zahlen, anstatt der progressiven Skala (die 47 % an der Spitze erreicht). Ausländisches Einkommen — von Ihren nicht-spanischen Kunden und Arbeitgebern — ist im Allgemeinen unter diesem Regime von der spanischen Steuer befreit.

Für einen Fernarbeiter, der 80.000 Euro pro Jahr von ausländischen Kunden verdient, kann der Unterschied zwischen dem Beckham-Gesetz-Regime und der regulären spanischen Einkommensteuer jährlich zehntausende von Euro ausmachen. Das Antragssfenster ist strikt auf sechs Monate ab Erteilung Ihrer Genehmigung begrenzt, was es entscheidend macht, dies parallel zum Visumantrag zu planen.

Was ist mit dem Modelo 720?

Sobald Sie spanischer Steueransässiger werden, wenn Sie Finanzanlagen außerhalb Spaniens halten (Bankkonten, Investitionen, Immobilien) die pro Kategorie 50.000 Euro übersteigen, müssen Sie eine jährliche Erklärung von Auslandsvermögen einreichen, bekannt als Modelo 720. Dies ist eine Offenlegungspflicht und keine zusätzliche Steuer, aber eine wichtige Compliance-Anforderung, die viele neue Einwohner übersehen. Wir beraten hierzu als Teil unseres integrierten Einwanderungs- und Nichtansässigen-Steuerservices.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Antragsteller müssen ein Einkommen von mindestens 200 % des spanischen Mindestlohns (SMI) nachweisen. Im Jahr 2026 entspricht dies ca. 2.800–3.000 Euro pro Monat. Das Einkommen kann von einem einzigen Arbeitgeber oder von mehreren Kunden stammen, solange mindestens 80 % des Gesamteinkommens von außerhalb Spaniens ansässigen Arbeitgebern oder Kunden stammt. Freiberufler können Einkommen aus mehreren Verträgen zusammenrechnen, um die Schwelle zu erreichen.
Das Digital-Nomad-Visum wird vom spanischen Konsulat in Ihrem Wohnsitzland ausgestellt und erlaubt Ihnen, nach Spanien einzureisen und dort ein Jahr zu wohnen. Die Aufenthaltsgenehmigung für internationale Telearbeiter wird von innerhalb Spaniens beantragt (wenn Sie bereits legal anwesend sind) und hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren, verlängerbar. Der richtige Weg hängt davon ab, wo Sie sich beim Antrag befinden. Wenn Sie außerhalb Spaniens sind, beginnen Sie mit dem Visum; wenn Sie bereits in Spanien sind, können Sie direkt die Genehmigung beantragen.
Ja, und diese Kombination ist eine der steuereffizientesten Optionen für einen Umzug nach Spanien. Das Beckham-Gesetz (Sonderregime für zuziehende Arbeitnehmer) erlaubt qualifizierten Personen, einen Pauschalsteuersatz von 24 % auf spanische Einkommensquellen für bis zu sechs Jahre zu zahlen, anstatt der progressiven spanischen Einkommensteuerskala (Sätze bis zu 47 %). Der Antrag auf das Beckham-Gesetz-Regime muss innerhalb von sechs Monaten nach Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung eingereicht werden. Vollständige Details finden Sie unter [/steuer/beckham-gesetz](/de/steuer/beckham-gesetz).
Ja. Die Vorschriften erlauben Familienzusammenführung im Rahmen des ersten Antrags oder nachträglich. Berechtigte Familienmitglieder sind Ihr Ehepartner oder eingetragener Partner, unterhaltsberechtigte Kinder unter 18 Jahren (oder ältere, wenn sie finanziell abhängig sind) und unter bestimmten Bedingungen unterhaltsberechtigte Verwandte aufsteigender Linie. Jedes Familienmitglied benötigt eine eigene private Krankenversicherung. In die Genehmigung eingeschlossene Familienmitglieder erhalten ein Aufenthaltsrecht, können jedoch je nach Genehmigungsbedingungen Einschränkungen bei der Arbeit für spanische Arbeitgeber haben.
Sobald Sie mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien verbringen, gelten Sie als spanischer Steueransässiger und müssen Ihr weltweites Einkommen in Spanien deklarieren. Wenn Sie das Beckham-Gesetz-Regime beantragen, deklarieren Sie stattdessen nur Ihr spanisches Einkommen zum Pauschalsteuersatz von 24 % (ausländisches Einkommen ist im Allgemeinen unter diesem Regime von der spanischen Steuer befreit). Ohne das Beckham-Gesetz-Regime würden Sie progressive Sätze auf das Welteinkommen zahlen. Wenn Sie Vermögenswerte im Ausland über 50.000 Euro haben, müssen Sie auch das Modelo 720 zur Auslandsaktivitätendeklaration einreichen — Details unter [/steuer/internationale-steuer](/de/steuer/internationale-steuer).

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