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Unser Team

Ines Romero Cabrera

Junior Associate – Rechtsabteilung

Fachgebiete

Allgemeine Rechtspraxis Vertragsüberprüfung Gesellschaftssekretariat

Spezialisierungen

  • Protokollerstellung
  • Vollmachten
  • Notarielle Koordination

Ausbildung

  • Doppelstudium Rechtswissenschaften und Kriminologie, Universidad de Málaga

Sprachen

Spanisch Englisch

Biografie

Ines Romero Cabrera trat 2024 bei BMC ein, nachdem sie ihr Doppelstudium in Jura und Kriminologie an der Universidad de Málaga abgeschlossen hatte — eine Kombination, die ihr eine analytische Perspektive verleiht, die besonders nützlich in Angelegenheiten ist, die die Grenze zwischen Handelsrecht und strafrechtlicher Verantwortlichkeit juristischer Personen überqueren.

In ihrer ersten Zeit in der Kanzlei unterstützt sie den gesamten Rechtsbereich bei den Aufgaben, die das administrative Rückgrat der Rechtspraxis bilden: Vertragsüberprüfung, Unternehmenssekreteriat und Koordination notarieller Angelegenheiten. Sie bearbeitet die Erstellung von Haupt- und Vorstandsprotokollen, die Bearbeitung notarieller Vollmachten, Einreichungen beim Handelsregister und die Legalisierung von Gesellschaftsdokumentation für die Verwendung im Ausland.

Sie hat die Verwaltung von Apostille- und Dokumentenlegalisierungsakten übernommen — ein Prozess, der administrativ erscheinen mag, aber bei Dringlichkeit präzise Kenntnisse der Fristen und Kanäle für jeden Dokumententyp erfordert. Sie hat auch begonnen, bei der Vorbereitung von Gründungs- und Satzungsänderungsurkunden zu unterstützen und koordiniert mit Notariaten die erforderlichen Vorabdokumentationen.

Ihr Doppelabschluss in Jura und Kriminologie ist nicht dekorativ: Die kriminologische Perspektive bereichert ihre Arbeit an strafrechtlichen Compliance-Akten, wo das Verständnis von Mustern rechtswidrigen Verhaltens — über den Gesetzestext hinaus — bei der Bewertung strafrechtlicher Haftungsrisiken für juristische Personen Wert schafft. Diese Kompetenz ist besonders relevant für BMCs Arbeit im Bereich der strafrechtlichen Compliance nach Artikel 31 bis des spanischen Strafgesetzbuches.

Ihr methodischer Ansatz und ihre schnelle Aneignung interner Verfahren haben es ihr ermöglicht, in kurzer Zeit Verantwortlichkeiten zu übernehmen, die normalerweise längere Einarbeitungszeiten erfordern. Sie arbeitet eng mit den Senior-Anwälten des Rechtsbereichs zusammen und unterstützt sowohl Rechtsstreit- als auch Restrukturierungs- und Corporate-Governance-Akten. Sie spricht Spanisch und Englisch.

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