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Ihr Unternehmen in Spanien gründen — ohne den Bürokratiestress

Umfassende Begleitung bei der Gründung Ihres Unternehmens in Spanien mit professioneller Beratung. Wir übernehmen jeden Schritt des Gründungsprozesses, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

Das Problem

Die Gründung eines Unternehmens in Spanien bedeutet, durch ein bürokratisches Labyrinth zu navigieren, das selbst erfahrene Unternehmer abschreckt. Die Wahl zwischen einer SL, SA oder SLU, das Einholen der Firmennamen-Bescheinigung, der Termin beim Notar, die Eintragung der Urkunde im Handelsregister, die Anmeldung beim Finanzamt und der Sozialversicherung, die Eröffnung des Geschäftskontos... Dutzende ineinandergreifende Verfahren, die ohne professionelle Begleitung leicht 6-12 Wochen dauern und zu kostspieligen Fehlern führen können.

Unsere Lösung

BMC bietet einen schlüsselfertigen Unternehmensgründungsservice. Vom ersten Tag an führt Sie ein einziger Ansprechpartner durch jeden Schritt: Wir beraten zur optimalen Rechtsform für Ihr Vorhaben, bereiten alle Unterlagen vor, koordinieren den Notartermin und übernehmen alle Anmeldungen und Einreichungen bei den zuständigen Behörden. Wir richten auch Ihre steuerliche und lohnbuchhalterische Compliance nach der Gründung ein, damit Ihr Unternehmen auf solidem Fundament startet.

Vorgehen

Wie wir vorgehen

1

Erstberatung und optimale Struktur

Wir analysieren Ihren Geschäftsplan, die Gesellschafter und Ziele, um die effizienteste Rechtsform zu empfehlen: SL, SA, SLU oder Zweigniederlassung. Wir evaluieren steuerliche, Haftungs- und Corporate-Governance-Implikationen.

2

Dokumentenvorbereitung

Wir holen die Firmennamen-Bescheinigung ein, entwerfen die Satzung, bereiten die Bankbescheinigung für die Stammkapitaleinlage vor und stellen alle erforderlichen Unterlagen zusammen.

3

Notarielle Gründung

Wir koordinieren den Notartermin, nehmen an der Unterzeichnung der notariellen Gründungsurkunde teil und übernehmen die Grunderwerbsteueranmeldung.

4

Steuerregistrierung und Betriebsaufnahme

Wir melden das Unternehmen im Handelsregister ein, registrieren es beim Finanzamt und der Sozialversicherung, erhalten die endgültige Steuernummer und konfigurieren alle regelmäßigen Pflichten, damit Sie sofort mit dem Geschäftsbetrieb beginnen können.

200+
Gegründete Unternehmen
48h
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
100%
Registrierungserfolgsquote

Wir hatten es eilig, den Betrieb aufzunehmen, und BMC gründete unsere SL in unter zwei Wochen und kümmerte sich um absolut alles. Ein Prozess, der wie ein Labyrinth aussah, entpuppte sich als unkompliziert und ohne Überraschungen.

Carlos Mendez Gründer, Meridian Tech Solutions SL

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Warum Sie BMC wählen sollten

Mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der Unternehmensgründung und Unternehmensführung hat BMC mehr als 200 inländische und internationale Unternehmen durch ihren Gründungsprozess in Spanien begleitet. Unser multidisziplinäres Team aus Wirtschaftsanwälten, Steuerberatern und Compliance-Spezialisten bietet einen Service, der weit über die notarielle Formalität hinausgeht.

Jede Gründung ist anders, und deshalb investieren wir die Zeit, Ihr Projekt zu verstehen, bevor wir eine Struktur empfehlen. Wir sind kein Dienstleister, der Vorlagen anwendet: Wir sind ein Beratungsunternehmen, das die optimale Gesellschaftsstruktur für Ihre spezifische Situation gestaltet.

Häufigste Rechtsformen

  • Sociedad Limitada (SL): Die beliebteste Wahl für KMU und Startups. Mindeststammkapital von 3.000 Euro, auf das eingebrachte Kapital beschränkte Haftung und ein flexibler Corporate-Governance-Rahmen.

  • Sociedad Anónima (SA): Erfordert ein Mindeststammkapital von 60.000 Euro. Notwendig für regulierte Sektoren und Unternehmen, die an die Börse gehen oder großvolumige Investoren anziehen wollen.

  • Sociedad Limitada Unipersonal (SLU): Eine Variante der SL mit einem einzigen Gesellschafter. Bietet dieselben Haftungsbeschränkungsvorteile für Solo-Unternehmer.

  • Autónomo (Einzelunternehmer): Der einfachste und schnellste Weg zum Geschäftsbetrieb, jedoch ohne Vermögenstrennung. Empfohlen für risikoarme Tätigkeiten oder als Übergangsstufe vor der Unternehmensgründung.

Indikative Kosten

Das Gesamtbudget für die Gründung einer SL in Spanien liegt in der Regel zwischen 1.500 und 3.500 Euro (ohne das Stammkapital), abhängig von der Komplexität der Struktur, der Anzahl der Gesellschafter und den erforderlichen Satzungsklauseln. Diese Zahl umfasst Notar- und Registrierungsgebühren, professionelle Beratung und anfängliche Steueranmeldungen.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Die Gesamtkosten der Gründung einer SL umfassen Notargebühren (300-600 Euro), Handelsregistereintragung (150-300 Euro), das Mindeststammkapital von 3.000 Euro und Beratungshonorare. BMC erstellt vor Beginn des Prozesses ein Festpreisangebot, damit es keine Überraschungen gibt.
Mit unserer professionellen Begleitung dauert der gesamte Prozess typischerweise 10 bis 15 Werktage. Wenn Sie sich für die elektronische Gründung über CIRCE entscheiden, kann der Zeitrahmen auf 5-7 Tage verkürzt werden. Ohne Beratungsunterstützung verlängern sich die Fristen aufgrund unkoordinierter Einreichungen leicht auf 6-12 Wochen.
Eine Sociedad Limitada (SL) erfordert ein Mindeststammkapital von 3.000 Euro, hat Einschränkungen bei der Anteilsübertragung und ist die häufigste Form für KMU. Eine Sociedad Anónima (SA) erfordert ein Mindeststammkapital von 60.000 Euro, erlaubt den freien Handel mit Aktien und ist für regulierte Branchen wie Banking und Versicherung obligatorisch.
Ja. Eine SL erfordert ein Minimum von 3.000 Euro und eine SA erfordert 60.000 Euro (mindestens 25% muss bei der Gründung eingezahlt sein). Seit 2022 ist es möglich, eine SL mit nur 1 Euro Kapital nach dem Regime der reduzierten Kapitalformation zu gründen.
Sie benötigen den Ausweis oder die NIE aller Gesellschafter, eine Firmennamen-Bescheinigung des Zentralen Handelsregisters, eine Bankbescheinigung zur Bestätigung der Stammkapitaleinlage, die Satzung und die vor einem Notar beurkundete Urkunde.
Ja. Sowohl Ansässige als auch Nicht-Ansässige können in Spanien Unternehmen gründen. Ausländische Staatsangehörige benötigen eine NIE (Ausländer-Identifikationsnummer), bei deren Einholung wir helfen können. Weder die spanische Staatsbürgerschaft noch die Ansässigkeit ist erforderlich, um Gesellschafter oder Direktor eines spanischen Unternehmens zu sein.

Machen Sie den ersten Schritt

Fordern Sie eine unverbindliche Beratung an und entdecken Sie, was wir für Ihr Unternehmen tun können.

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