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Offene Forderungen Ihres Unternehmens eintreiben

Professioneller Inkasso-Service für Unternehmen. Wir treiben Ihre unbezahlten Rechnungen effektiv ein, ohne Ihr Team zu belasten.

Das Problem

Unbezahlte Rechnungen sind mehr als ein buchhalterisches Ärgernis: Sie strangulieren Ihren Cashflow, hemmen das Wachstum und verbrauchen Managementzeit, die für die Geschäftsentwicklung verwendet werden sollte. Viele Unternehmen zögern beim Forderungseinzug aus Unkenntnis des Prozesses, aus Angst, Geschäftsbeziehungen zu beschädigen, oder aus der Überzeugung, dass die Rechtskosten den einzutreibenden Betrag übersteigen werden. Währenddessen laufen die Verjährungsfristen weiter, und die Zahlungsfähigkeit des Schuldners kann sich verschlechtern, was die tatsächlichen Chancen des Einzugs mit jeder vergehenden Woche verringert.

Unsere Lösung

BMC wendet ein phasenweises Eintreibungssystem an, das die Einzugsquote maximiert und dabei die Kosten in jeder Phase kontrolliert. Wir beginnen mit einem bestimmten, aber professionellen außergerichtlichen Anspruch, der Geschäftsbeziehungen, wo immer möglich, schont. Wenn der gütliche Weg scheitert, eskaliert unser Rechtsteam auf spezialisierte Gerichtsverfahren — Mahnverfahren, Wechselklagen oder Vollstreckungsverfahren — und verwaltet die Urteilsvollstreckung bis zur tatsächlichen Einziehung. Sie werden nur involviert, wenn wir Ihre strategische Genehmigung benötigen.

Vorgehen

Wie wir vorgehen

1

Machbarkeitsanalyse

Wir beurteilen die Belege, die Zahlungsfähigkeit des Schuldners und die Eintreibungswahrscheinlichkeit, um die optimale Strategie festzulegen und Ihnen vor jeder Maßnahme eine realistische Schätzung zu geben.

2

Außergerichtlicher Anspruch

Wir senden formelle Mahnungen an den Schuldner, verhandeln strukturierte Zahlungsvorschläge und formalisieren, wo angemessen, Schuldenanerkennungsvereinbarungen, die Ihre rechtliche Position stärken.

3

Gerichtsverfahren

Wenn der gütliche Weg scheitert, reichen wir die am besten geeignete Klage ein: Mahnverfahren, Wechselklageverfahren, ordentliche Klage oder Insolvenzantrag — immer auf der Suche nach der schnellsten und kostengünstigsten Lösung.

4

Vollstreckung und Einziehung

Wir verwalten die Vollstreckung von Urteilen, Pfändung von Bankkonten, Immobilien und Forderungen, bis der geschuldete Betrag tatsächlich eingezogen ist.

92%
Einzugsquote
3.200+
Verwaltete Forderungen
45 Tage
Durchschnittliche Lösungszeit

Wir hatten über 180.000 Euro an unbezahlten Rechnungen, die sich über zwei Jahre angesammelt hatten. BMC trieb 94% in unter drei Monaten ein, das meiste davon in der außergerichtlichen Phase. Ihr phasenweises System gab uns während des gesamten Prozesses Transparenz und Kontrolle.

Elena Ruiz Finanzleiterin, Distribuciones Levante SL

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Die versteckten Kosten des Nichteintreibens

Viele Unternehmen schreiben unbezahlte Rechnungen als unvermeidliche Kosten des Geschäftsbetriebs ab. Die tatsächliche Auswirkung geht jedoch weit über den nominalen Betrag hinaus: Unbezahlte Schulden belasten den Cashflow, erzwingen die Inanspruchnahme externer Finanzierung zu einem Kostenpunkt und schaffen einen Dominoeffekt, der das Problem auf Ihre eigenen Lieferanten übertragen kann.

Darüber hinaus senden nicht eingeklagte Forderungen ein gefährliches Signal an den Markt: dass Ihr Unternehmen Zahlungsverzug toleriert. Ein professioneller, systematischer Ansatz zum Forderungseinzug bringt nicht nur Ihr Geld zurück, sondern stärkt auch die Wahrnehmung von Strenge und Seriosität Ihrer Organisation.

Arten von Forderungen, die wir bearbeiten

Unser Team hat nachgewiesene Erfahrung in der Eintreibung aller Arten von Unternehmensforderungen:

  • Unbezahlte Handelsrechnungen mit und ohne schriftlichem Vertrag
  • Promissorische Noten und Wechsel mit verkürztem Verfahren
  • Kredite und Darlehen zwischen Unternehmen
  • Entschädigungen aus aufgelösten Verträgen
  • Mietforderungen und Kautionsrückzahlungen für Gewerbeobjekte
  • Grenzüberschreitende Forderungen innerhalb der EU und international
FAQ

Häufig gestellte Fragen

In der außergerichtlichen Phase arbeiten wir in der Regel auf Erfolgshonorarbasis für den tatsächlich eingetriebenen Betrag, ohne Vorabkosten für Sie. In der Gerichtsphase kombinieren wir wettbewerbsfähige Festgebühren mit einem Erfolgshonorar. Wir legen die Bedingungen immer schriftlich vor, bevor wir Maßnahmen ergreifen.
Wir benötigen die unbezahlten Rechnungen, Verträge oder Bestellungen, die die Geschäftsbeziehung belegen, unterzeichnete Lieferscheine, etwaige frühere Korrespondenz mit dem Schuldner (E-Mails, eingeschriebene Briefe) und die Identifikationsdaten des Schuldners (Unternehmensname, Steuernummer, registrierte Adresse).
Ja. Wir bearbeiten grenzüberschreitende Forderungseintreibungen innerhalb der Europäischen Union über das Europäische Mahnverfahren und die Europäische Vollstreckungstitel-Verfahren. Für Schuldner außerhalb der EU koordinieren wir mit lokalen Korrespondenten in wichtigen Jurisdiktionen.
Ja. In Spanien unterliegen persönliche Klagen (Handelsrechnungen) einer 5-jährigen Verjährungsfrist nach Artikel 1964 des Zivilgesetzbuches. Eigenwechsel verjähren nach 3 Jahren und Wechsel nach 1 Jahr. Es ist wichtig, vor der Frist zu handeln, da die Verjährung das Recht zur Eintreibung dauerhaft erlöschen lässt.
Wir beurteilen, ob es angemessen ist, ein Insolvenzverfahren einzuleiten oder bereits laufende Verfahren einzutreten, um Ihre Gläubigerrangrstellung zu schützen. Wir beraten zur Klassifizierung Ihres Anspruchs (gesichert, gewöhnlich oder nachrangig) und zu den realistischen Einzugschancen im Insolvenzverfahren.
Ja. Das spanische Gesetz 3/2004 über Maßnahmen zur Bekämpfung von Zahlungsverzug bei Handelsgeschäften legt einen gesetzlichen Zinssatz fest, der derzeit bei rund 10-11% pro Jahr liegt. Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf eine Pauschalkompensation von 40 Euro pro unbezahlter Rechnung zur Deckung der Inkassokosten.

Machen Sie den ersten Schritt

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