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Selbstständig in Spanien — ohne bürokratischen Albtraum

Alles, was Ausländer benötigen, um in Spanien legal freiberuflich tätig zu sein: NIE, Autónomo-Registrierung, Sozialversicherung und vierteljährliche Steuern. BMC übernimmt die Einrichtung und laufende Compliance, damit Sie sich auf Ihre Arbeit konzentrieren können.

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Das Problem

Spanien hat eines der komplexesten Selbstständigenregistrierungssysteme in der EU. Das Autónomo-Regime involviert mindestens vier separate Regierungsstellen — die Steuerbehörde (AEAT), die Sozialversicherung (Seguridad Social), das Gemeinderegister und manchmal das Handelsregister — und jede hat eigene Formulare, Fristen und Sprachbarrieren. Ausländische Staatsangehörige stehen vor einer zusätzlichen Ebene: dem Erwerb der NIE (Número de Identificación de Extranjero), der oft mehrere Termine über Wochen erfordert, und dem Verständnis, welche Tätigkeitscodes (Epígrafes) für ihre Arbeit gelten. Fehler bei der Registrierung können Strafen, Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen oder die Unfähigkeit bedeuten, Kunden korrekt zu fakturieren.

Unsere Lösung

BMC verwaltet den gesamten Einrichtungsprozess für Autónomo in Spanien — von der NIE-Beschaffung bis zur ersten Rechnungsstellung — und bietet dann laufende vierteljährliche Steuercompliance, Sozialversicherungsmanagement und Jahresabschluss. Wir beraten auch zur optimalen Struktur für Ihre Situation: ob eine Einzelperson als Autónomo oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SL) die richtige Wahl ist, und ob Sie für das Beckham-Gesetz in Frage kommen, wenn Sie kürzlich nach Spanien gezogen sind.

Vorgehen

Wie wir vorgehen

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NIE-Beschaffung und Steuerregistrierung

Wir beantragen die NIE (Número de Identificación de Extranjero) für nicht-spanische Staatsangehörige und führen die Steuernummer-Registrierung bei der AEAT durch. Für EU-Staatsangehörige ist nur die NIE erforderlich; für Nicht-EU-Staatsangehörige verwalten wir auch den Antrag auf Aufenthalts- und Arbeitsberechtigung.

2

Autónomo-Registrierung und Sozialversicherung

Wir registrieren Sie beim RETA (Régimen Especial de Trabajadores Autónomos) — dem Sondersystem für Selbstständige — und beim AEAT mit dem richtigen Tätigkeitscode (Epígrafe). Wir erklären die Optionen für den Sozialversicherungsbeitrag und helfen Ihnen, Ihr anfängliches Beitragsniveau basierend auf Ihrem prognostizierten Einkommen zu wählen. Wenn Sie berechtigt sind, beantragen wir die Flat-Rate-Vergünstigung (30 Euro/Monat im ersten Jahr für Neueinsteiger).

3

Vierteljährliche Steuererklärungen

Wir bereiten alle vierteljährlichen Steuererklärungen vor und reichen diese ein: Modelo 130 (IRPF-Vorauszahlungen), Modelo 303 (Mehrwertsteuer/IVA) und Modelo 349 (zusammenfassende Meldung für EU-Transaktionen, falls zutreffend). Wir berechnen die korrekte Mehrwertsteuerbehandlung für Rechnungen an Kunden im Inland, in der EU und außerhalb der EU — ein Bereich, der für viele Freiberufler mit internationalen Kunden komplex ist.

4

Jahresabschluss und Optimierung

Am Jahresende erstellen wir die IRPF-Jahreserklärung (Modelo 100), optimieren absetzbare Ausgaben — Heimbüro, Ausrüstung, professionelle Dienstleistungen, Reisen — und beraten zur Sozialversicherungsanpassung für das Folgejahr basierend auf tatsächlichem Einkommen. Wir überprüfen auch, ob ein Wechsel in eine SL aufgrund Ihres Einkommensniveaus steuerlich vorteilhafter wäre.

30€
Monatlicher Autónomo-Sozialbeitrag im ersten Jahr (Flat Rate für Neueinsteiger)
4x
Vierteljährliche Steuererklärungsfristen (April, Juli, Oktober, Januar)
IVA
Spanische Mehrwertsteuer — Standardsatz 21%

Ich bin als freiberuflicher Softwareentwickler von Irland nach Barcelona gezogen. BMC hat sich um meine NIE, Autónomo-Registrierung und ersten vierteljährlichen Steuern gekümmert. Ich musste nie herausfinden, was ein Modelo 130 ist — sie haben mir einfach gesagt, was ich bezahle und wann. Enorm wertvoll, wenn man in einem neuen Land neu anfängt.

Ciarán O'Sullivan Freiberuflicher Softwareentwickler, Barcelona

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Das Autónomo-Regime: Was Sie wirklich registrieren müssen

Die Registrierung als Selbstständiger in Spanien umfasst mehrere parallele Prozesse, die koordiniert werden müssen:

Bei der Steuerbehörde (AEAT): Registrierung im Wirtschaftsaktivitätensystem (IAE), Auswahl des korrekten Tätigkeitscodes und Anmeldung für IVA und IRPF (Formulare 036 oder 037).

Bei der Sozialversicherung (TGSS): Einschreibung in das RETA (Sondersystem für Selbstständige) mit Wahl der anfänglichen Beitragsgrundlage.

Beim Stadtbezirk: Eintrag im Melderegister (Empadronamiento), der für viele andere Verfahren benötigt wird.

BMC koordiniert alle diese Registrierungen gleichzeitig und stellt sicher, dass sie korrekt und in der richtigen Reihenfolge abgeschlossen werden.

Rechnungsstellung an internationale Kunden

Einer der am häufigsten missverstandenen Aspekte des Autónomo-Status ist die Mehrwertsteuerbehandlung von Rechnungen an ausländische Kunden:

  • Rechnungen an spanische Unternehmen: Standardmäßig 21% IVA (oder reduzierter Satz für bestimmte Kategorien)
  • Rechnungen an EU-Unternehmen: In der Regel keine IVA in Rechnung stellen (Umkehr der Steuerschuldnerschaft), aber Modelo 349 einreichen
  • Rechnungen an Nicht-EU-Kunden: In der Regel keine IVA in Rechnung stellen (als Export von Dienstleistungen behandelt)

Eine falsche Behandlung kann in Steuerprüfungen problematisch werden. BMC überprüft jede Rechnungsstellungssituation und stellt die korrekte IVA-Behandlung sicher.

Wann man von Autónomo zu einer SL wechselt

Als Faustregel gilt: Wenn Ihr Nettogewinn aus selbstständiger Tätigkeit 50.000-60.000 Euro pro Jahr übersteigt, ist es möglicherweise steuerlich effizienter, als SL zu operieren. Der Körperschaftsteuersatz (25%) in Verbindung mit Gehaltsoptimierungsstrategien kann die Gesamtsteuerlast im Vergleich zum progressiven IRPF senken.

BMC führt jedes Jahr einen Strukturvergleich für Kunden mit wachsendem Einkommen durch und berät rechtzeitig, wenn ein Wechsel sinnvoll wird.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Ja. Das NIE (Número de Identificación de Extranjero) ist die Steueridentifikationsnummer, die Ausländer in Spanien für alle offiziellen und finanziellen Transaktionen benötigen — einschließlich der Autónomo-Registrierung, der Eröffnung eines spanischen Bankkontos und der Ausstellung von Rechnungen mit einer gültigen Steuernummer. EU-Bürger benötigen kein Arbeitsvisum, um in Spanien zu arbeiten, müssen sich aber dennoch als EU-Bürger registrieren und das NIE erwerben. BMC kann den NIE-Prozess verwalten und dabei die Wartezeiten bei Terminen minimieren.
Als Autónomo sind Sie als Einzelperson persönlich tätig — einfacher einzurichten, weniger administrative Anforderungen und geringere Einrichtungskosten. Allerdings sind Sie persönlich für Geschäftsschulden haftbar, und Ihr Einkommen wird durch die IRPF-Staffel progressiv bis zu 47% besteuert. Eine SL (Sociedad de Responsabilidad Limitada) bietet beschränkte Haftung und zahlt Körperschaftsteuer (25% Standardsatz, 15% für neue Unternehmen in den ersten zwei Jahren), kann aber steuerlich effizienter sein, wenn Ihr Einkommen über 50.000-60.000 Euro pro Jahr liegt, und erfordert eine formellere Buchführung. BMC berät zu der für Ihre Situation optimalen Struktur.
Seit 2023 sind die Autónomo-Sozialversicherungsbeiträge einkommensbasiert: Selbstständige wählen eine Beitragsgrundlage basierend auf ihrem voraussichtlichen Nettoeinkommen, und der Beitragssatz beträgt 31,3%. Der Mindestbeitrag beginnt bei ca. 230 Euro/Monat für das niedrigste Einkommensband und steigt mit höheren Einkommenserwartungen. Neueinsteiger im ersten Jahr zahlen eine vergünstigte Flat Rate von 80 Euro/Monat (steigernd zum Ende des ersten Jahres). BMC erklärt die Optionen und hilft Ihnen, die anfängliche Beitragsgrundlage basierend auf Ihrem prognostizierten Einkommen zu wählen.
Als Autónomo in Spanien zahlen Sie vierteljährliche Vorauszahlungen auf IRPF (Einkommensteuer) über das Modelo 130 und IVA (Mehrwertsteuer) über das Modelo 303. Die IRPF-Vorauszahlung beträgt in der Regel 20% Ihres Nettogewinns im Quartal; die IVA-Vorauszahlung ergibt sich aus dem Unterschied zwischen in Rechnung gestellter (abgeführter) und an Lieferanten gezahlter (erstattungsfähiger) Mehrwertsteuer. Am Jahresende gleicht die vollständige IRPF-Erklärung (Modelo 100) die vierteljährlichen Vorauszahlungen mit der tatsächlichen Steuerpflicht ab. BMC verwaltet diese Erklärungen als Teil des laufenden Buchhaltungsservices.
Ja, unter bestimmten Bedingungen. Das Sonderregime für entsandte Arbeitnehmer (Beckham-Gesetz) steht Autónomos zur Verfügung, die nach Spanien ziehen, um eine bestimmte professionelle Tätigkeit auszuüben — einschließlich hochqualifizierter Fachkräfte, die für nicht-spanische Kunden arbeiten. Das Regime besteuert Ihr Einkommen pauschal mit 24% (bis 600.000 Euro) anstelle des progressiven IRPF-Steuersatzes, der bis zu 47% erreichen kann, und lässt Nicht-Spanien-Einkommen in der Regel von der spanischen Steuer ausgenommen. Der Antrag muss innerhalb von 6 Monaten nach Ihrer Registrierung als Autónomo gestellt werden. BMC bewertet die Berechtigung und verwaltet den Antragsprozess.

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